Kolumbien: Krise der Menschenrechte und ein ungewisser Friedensprozess

Von Bruno Rütsche*

Eine kleine Oberschicht dominiert Kolumbien seit Jahrzehnten, hat ein aus-schliessendes politisches System etabliert und der Armee freie Hand zur Bekämpfung der "Subversion" erteilt. Jegliche Bemühungen um soziale Gerechtigkeit und die Einforderung der verfassungs-mässig garantierten Rechte gelten als "subversiv". Diese Tatsache wird dramatisch durch die physische Auslöschung der linken Sammelpartei Union Patriotica (UP) belegt. Seit der Gründung im Jahr 1985 wurden über 4000 Mitglieder der UP ermordet. Ein weiteres Beispiel für diese systematische Gewalt zur Aufrechterhaltung des status quo lieferte der Streik der öffentlichen Angestellten im Oktober 1998. Während der dreiwöchigen Arbeitsniederlegung wurden sieben Gewerkschafter, darunter der Vizepräsident des Gewerkschaftsdachverbandes CUT, Jorge Ortega, ermordet. In den Wochen unmittelbar nach dem Streik wurden weitere zwölf Gewerkschafter ermordet.1

Mehr als eine Million Vertriebene

Die UNO-Hochkommissarin für Menschenrechte, Mary Robinson, bezeichnete die Verletzungen grundlegender Rechte in ihrem ersten Bericht zu Kolumbien als "schwer, massiv und systematisch".2 Seit Frühling 1997 unterhält das UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte ein ständiges Büro in Bogotá.

Jährlich werden in Kolumbien über 3000 Menschen aus politischen Gründen ermordet, Tausende von Menschen bleiben nach einer illegalen Verhaftung spurlos verschwunden und die Folter von Gefangenen gehört zur täglichen Praxis. Allein im letzten Jahr wurden 194 Massaker verübt, bei denen insgesamt 1232 Menschen ermordet wurden.3

Die Tragödie der durch die politische Gewalt intern Vertriebenen hat unvorstellbare Ausmasse erreicht. Kolumbien weist heute nach dem Sudan die grösste Zahl von internen Flüchtlingen auf. Jährlich nimmt die Zahl der gewaltsam Vertriebenen zu: Im Jahr 1995 waren es 89 000 Menschen, 1996 stieg die Zahl auf 181 000, 1997 auf 257 000 und 1998 wurden 308 000 Menschen Opfer gewaltsamer Vertreibung. Die Gesamtzahl der internen Vertriebenen wird heute auf über 1,5 Millionen Menschen geschätzt.4 Trotz des langsam wachsenden Engagements internationaler Organisationen zur Linderung dieser humanitären Katastrophe, wird die Dramatik der Lage international kaum zur Kenntnis genommen.

Verantwortlich für die Menschenrechtsverletzungen sind bis zu 70 Prozent die paramilitärischen Gruppen, die mit Unterstützung der Streitkräfte und der Nachlässigkeit der Justiz rechnen können. Für etwa 5 Prozent werden direkt die Streitkräfte, Polizei und Sicherheitskräfte verantwortlich gemacht. Staatliche Stellen trifft jedoch eine weit grös-sere Verantwortung, da sie in vielen Fäl- len öffentlich angekündigte Morde und Massaker nicht verhindert und selbst das ihnen Mögliche zum Schutz der bedrohten Menschen unterlassen haben.

Aber auch die Guerillaorganisationen haben sich schwerer Verstösse gegen das Humanitäre Völkerrecht schuldig gemacht.

Besonders betroffen von Menschenrechtsverletzungen und den Auswüchsen des bewaffneten Konflikts ist die ländliche Zivilbevölkerung. Aber auch Men-schenrechtsverteidigerInnen und Mitglieder sozialer Organisationen sind häufig Opfer selektiver Verfolgung. Am 28. Januar 1999 haben die national koordinierten paramilitärischen Verbände bei einem Überfall auf das Sozialforschungsinstitut IPC in Medellín, zu dem viele Schweizer Hilfswerke enge Beziehungen pflegen, vier leitende MitarbeiterInnen verschleppt und zu "Kriegsgefangenen" erklärt. Nur drei Tage später wurden zwei Mitglieder des Solidaritätskomitees mit den Politischen Gefangenen (CSPP) ermordet. Der Bus, in dem sie von Me-dellín nach Bogotá unterwegs waren, wurde in einem völlig von Paramilitärs kontrollierten Gebiet gestoppt, Everardo Puerta und Julio Gonzalez gewaltsam aus dem Bus geholt und vor den Augen der übrigen PassagierInnen erschossen.

Demgegenüber zeigte der enorme nationale und internationale Protest gegen die Verschleppung der IPC-Mitarbeiter-Innen Wirkung: Am 7. Februar 1999 wurden die beiden Frauen freigelassen, am 18. Februar dann auch die beiden Männer.

Nach eigenen Angaben der Regierung gehen 97% sämtlicher Verbrechen straffrei aus. Die Straflosigkeit bei Menschenrechtsverletzungen beträgt praktisch 100%.

Die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Rechte der KolumbianerInnen werden massiv missachtet, über die Hälfte der Bevölkerung lebt in Armut. Die gewaltsame Vertreibung von Menschen von ihrem Land vergrössert dieses Problem laufend. Ganz besonders betroffen sind die schwarze Bevölkerung an der Pazifikküste, indigene Gemeinschaften und allgemein die bäuerliche Bevölkerung in Regionen, in denen Grosspro-jekte zur Erschliessung und Ausbeutung von natürlichen Ressourcen geplant sind. Die Drogenmafia hat sich schätzungsweise rund 6 Mio. Hektar des fruchtbarsten Bodens gewaltsam angeeignet.

Friedensprozess zum Erliegen gebracht

Die seit August 1998 amtierende Regierung des konservativen Präsidenten An-drés Pastrana hat es sich zur Aufgabe gemacht, eine Verhandlungslösung für den bewaffneten Konflikt herbeizuführen. Dieses Vorhaben wird im Land von weiten Teilen der Bevölkerung und auch international unterstützt.

Dieser Friedensprozess, der formell am 7. Januar 1999 mit der grössten Guerillaorganisation FARC aufgenommen wurde, ist durch die gleichzeitige Offensive der Paramilitärs, der rund 200 ZivilistIn-nen innert vier Tagen zum Opfer fielen, in eine schwere Krise geraten. Zur Zeit sind die Verhandlungen suspendiert. Die FARC verlangt von der Regierung bis zum 20. April klare Massnahmen zur Bekämpfung des Paramilitarismus. In einem umfangreichen Dokument mit dem Titel "Paramilitarismus als staatliche Strategie der Aufstandsbekämpfung" belegt die FARC die von der Regierung stets geleugneten Verbindungen zwischen Armee und Paramilitärs und beschuldigt u.a. zehn diensttuende Generäle und den Sicherheitschef des Präsidenten, aber auch PolitikerInnen, Grossgrundbe-sitzerInnen und UnternehmerInnen, der Unterstützung der Paramilitärs.

Auch die von der Guerillaorganisation ELN für den 13. Februar 1999 vorgeschlagene Nationale Konvention konnte nicht durchgeführt werden. Die Regierung weigerte sich, vier Gemeinden zu demilitarisieren, um so die Sicherheit der TeilnehmerInnen zu gewährleisten. Sollte die Nationale Konvention nicht in Kolumbien durchgeführt werden können, wird der ELN auch keine Friedensverhandlungen mit der Regierung aufnehmen, wie ein Sprecher der Guerilla erklärte. Zur Zeit sind deshalb auch die Gespräche mit dem ELN ausgesetzt.

Welche Ziele stecken hinter der paramilitärischen Strategie?

Ganz klar steht ein Ziel für die Paramili-tärs im Vordergrund: Die Anerkennung als politische Akteure. Die Paramilitärs sind bereit, dies mit allen Mitteln des Terrors zu erreichen. Dies wird im Antwortbrief der "Vereinigten Selbstverteidigungs-gruppen Kolumbiens" (AUC) vom 2. Februar 1999 auf die Proteste verschiedener internationaler Organisationen gegen die Verschleppung der IPC-MitarbeiterInnen deutlich. Darin schreiben die AUC u.a.: "Der Staat, die Kirche, die Zivilgesellschaft und die Selbstverteidigungsgruppen haben insistent von der Guerilla die Aufnahme eines Friedensprozesses gefordert." Weiter betonen die AUC ihre Unabhängigkeit vom Staat und stellen in Abrede, Teil einer staatlichen Strategie der Aufstandsbekämpfung zu sein: "Wir sind eine zivile, bewaffnete, antisubversive Organi-sation und sind keineswegs Teil einer staatlichen Strategie zur Aufstandsbe-kämpfung. Unsere militärische und politische Autonomie ist total, und wir allein sind für unsere Aktionen verantwortlich. Die Verteidigung der Demokratie und des freien Unternehmertums führt uns nicht zu fanatischen oder intoleranten Haltungen."5

Die Guerillaorganisationen FARC und ELN machen den Friedensprozess von der Bekämpfung und der Auflösung der paramilitärischen Organisationen abhängig, die sie als Teil der staatlichen Aufstandsbekämpfungsstrategie betrachten. ELN und FARC widersetzen sich kategorisch jeglicher Anerkennung und Teilnahme der Paramilitärs an Friedensverhandlungen. Demgegenüber hat Präsident Pastrana bis heute nie eindeutig die Haltung der Regierung gegenüber dem Anspruch der Paramilitärs auf Miteinbezug in die Friedensgespräche geklärt. Es war von "parallelen, getrennten Gesprächen mit den Paramilitärs" die Rede, dann wieder von "Annäherungen, um eine Unterwerfung unter die Justiz auszuhandeln".6

Mit der Anerkennung als politische Akteure versuchen die Paramilitärs nicht nur ihre militärische Macht in politische Macht umzumünzen, sondern sie streben auch die Legalisierung ihrer gewaltsam angeeigneten Ländereien und eine Amnestierung an.

Kann die Regierung gegen die Paramilitärs vorzugehen?

Immer wieder liest und hört man in der Berichterstattung über Kolumbien, dass die Regierung die territoriale Kontrolle über weite Gebiete an die Paramilitärs oder an die Guerilla verloren habe. So wie sie unfähig sei, der Guerilla Herr zu werden, käme sie auch gegen die Para-militärs nicht an. Die kolumbianische Regierung stellt sich selber gern als schwach und als Opfer von Guerilla, Paramilitärs und Drogenhandel dar. Diese Sicht lässt wichtige Elemente ausser Betracht:

• Tatsächlich übt die Guerilla in einzelnen Regionen eine gewisse Kontrolle bis hin zu quasi staatlichen Funktionen aus. Dabei handelt es sich aber meist um abgelegene, wirtschaftlich uninteressante Gebiete.

• In den Gebieten mit Guerillapräsenz, die von grossem wirtschaftlichen Interesse und in denen Infrastrukturprojek-te geplant sind, ist es in den letzten Jahren zu einer systematischen Aufstandsbekämpfungspolitik mit Hilfe paramilitärischer Verbände gekommen. Mit Unterstützung der Armee wurden schlagkräftige paramilitärische Organisationen aufgebaut, an die schrittweise die Aufstandsbekämpfung delegiert wurde.7 So sind die paramilitärischen Gruppen "zum illegalen Arm der Ordnungskräfte geworden, für die sie die schmutzige Arbeit ausführen, die jenen selbst nicht möglich ist, weil sie als staatliche Institution den Gesetzen unterliegen".8 Die Paramilitärs setzten dabei die bereits von der Armee befolgte Strategie des "dem Fisch das Wasser abgraben", d.h. die Zivilbevölkerung aus den Einflussgebieten der Guerilla zu vertreiben und ihr so die soziale Basis zu entziehen, mit schonungsloser Konsequenz fort.9

• In zahlreichen Gebieten operieren Armee und Paramilitärs gemeinsam und generell sind die Gebiete mit paramilitärischer Präsenz hoch militarisiert (z.B. Urabá, Magdalena Medio), ohne dass es zu Zusammenstössen zwischen Armee und Paramilitärs kommt.10 Zum Beispiel drohten Paramilitärs der Friedensgemeinschaft von San José de Apartadó mit der erneuten Installierung einer Strassensperre und der Erschiessung von Mitgliedern der Friedensgemeinschaft, die sie der Verbindung mit der Guerilla verdächtigen würden (Klage von Justicia y Paz vom 5. Januar 1999). Die Mitglieder der Friedensgemeinschaft lehnen kategorisch jegliche Zusammenarbeit mit Bewaffneten (Guerilla, Paramilitärs und Armee) ab. Die angedrohte Strassensperre wäre nur wenige Minuten von der Militärbasis in Apartadó entfernt. Bereits früher hatten paramilitärische Verbände einen permanenten "Kontrollposten" an der einzigen Zufahrtsstrasse zu San José de Apartadó ungehindert von der Armee unterhalten.

• Es gibt viele glaubhafte Berichte von Vertriebenen über das gemeinsame Vorgehen von Armee und Paramili-tärs.10

• Den Massakern der Paramilitärs gehen oft Militäraktionen voraus. So geschehen etwa beim Massaker vom 16. Mai 1998 in Barrancabermeja, bei dem 7 Personen ermordet und 25 verschleppt wurden. Zum Massaker bekannte sich eine paramilitärische Gruppe, die erklärte, die 25 Verschleppten einem "Gericht" unterworfen, hingerichtet und die Leichen verbrannt zu haben. Unmittelbar vor dem Massaker hatte in dem betroffenen Stadtteil eine grosse Militäroperation stattgefunden.

• Oder die Armee zieht sich aus scheinbar unerklärbaren Gründen zurück, wie zum Beispiel beim Massaker vom 7. Januar 1999 in San Pablo im Magdalena Medio, bei dem 14 Personen ermordet wurden. Armee und Marine, die sonst über eine grosse Präsenz im Ort verfügten, hatten ihre Einheiten unerklärlicherweise an diesem Tag abgezogen.

• Die Armee reagiert nicht auf Hilferufe bei Massakern der Paramilitärs, wie etwa beim Massaker in Mapiripan vom Juli 1997, wo der örtliche Richter mehrere Hilfsappelle an die zuständige Armeebrigade schickte. Die Armee ignorierte die Hilferufe, kam aber später mit Kampfhelikoptern den Parami-litärs zu Hilfe, als diese von der Guerilla angegriffen wurden und zahlreiche Verluste erlitten.

Fazit: Die Verbindungen zwischen Militärs und Paramilitärs sind nach wie vor intakt.

Die Regierung könnte demgegenüber klare politische Zeichen eines Bruchs mit dem paramilitärischen Projekt der Aufstandsbekämpfung setzen, in dem sie:

• Militärs und staatliche Sicherheitsbeamte, die Menschenrechtsverletzungen angeklagt sind, noch während des Untersuchungsverfahrens vom Dienst zu suspendiert.

• das Urteil des Verfassungsgerichtes vom Juli 1997, das die Zuständigkeit zur Aburteilung von Menschenrechtsvergehen (auch von Militärs) der ordentlichen Justiz übertrug, strikte umzusetzt.

• eine Reform des Militärstrafrechts unter Berücksichtigung internationaler Abkommen durchführt und Men-schenrechtsvergehen und Vergehen gegen die Menschlichkeit der ordentlichen Justiz unterstellt.

• Gesetze über "Gewaltsames Ver-schwindenlassen", "Genozid" und "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" erlässt.

• die Abkommen mit Vertriebenen über eine Rückkehr in Sicherheit und Würde einhält.

• den MenschenrechtsverteidigerInnen Schutz und freie Arbeitsausübung garantiert.

Stattdessen hat die Regierung:

• mehrere hohe Militärs, die schwerer Vergehen gegen die Menschenrechte und der Förderung paramilitärischer Gruppen angeklagt sind, im Dienst belassen, ja sogar befördert.

• in mehreren Fällen, so z. B. bei den Anklagen gegen vier amtierende Generäle, die Menschenrechtsvergehen und der Zusammenarbeit mit paramilitärischen Gruppen angeklagt sind, wurde die Militärjustiz für die Untersuchungen zuständig erklärt. Damit gilt die Straffreiheit als sicher.

• trotz wiederholter Ankündigungen bis heute die seit zehn Jahren von internationalen Menschenrechtsorganisatio-nen und UNO-Gremien insistent geforderte Reform des Militärstrafrechts unterlassen und das vom kolumbianischen Verfassungsgericht im Juni 1997 gefällte Urteil bisher nicht umgesetzt.

• seit 1988 fünf Gesetzesprojekte zur Bestrafung des "Gewaltsamen Ver-schwindenlassens" eingebracht – und archiviert. Die Regierung Pastrana hat per Dekret die erneut dem Kongress vorgelegten Gesetzesvorhaben über "Verschwindenlassen", "Genozid" und "Folter" von der ausserordent-lichen Parlamentssession, die am 7. Februar 1999 begann, ausgenommen.11

• sich in einem Abkommen vom 4. Okt. 1998 gegenüber rund 10 000 Vertriebenen aus dem Süden des Departements Bolívar verpflichtet, konkrete Massnahmen gegen die Paramilitärs zu treffen, den RückkehrerInnen Schutz zu gewähren und einen umfassenden Entwicklungsplan umzusetzen – das Abkommen bisher aber in keinem Punkt eingehalten: Die paramilitärischen Übergriffe gehen ungehindert weiter und mehrere SprecherIn- nen der Vertriebenen wurden ermordet. In San Pablo, dem wichtigsten Ort der Region, verübten am 7. Januar 1999 Paramilitärs ein Massaker an 14 Personen.

• bis heute weder eine klare Menschen-rechtspolitik vorgestellt, noch die Angriffe gegen Menschenrechtler verurteilt (so schwieg sie auch zur Ver- schleppung der IPC-Mitarbeiter und der Ermordung der beiden Mitglieder des CSPP). Erst der enorme internationale Druck führte dazu, dass Pastrana Ende Februar 1999 bereit war, zehn Delegierte der Menschenrechtsorganisationen zu treffen.

So begrüssenwert die Bemühungen von Präsident Pastrana um eine Verhand-lungslösung sind, so beunruhigend ist es, dass weder ein klarer Friedensvorschlag noch ein klares Menschenrechtspro-gramm vorliegt und sich die Menschen-rechtslage seit seinem Amtsantritt weiter verschlechtert hat. Besonders alarmierend ist dabei, dass die Menschenrechtsorganisationen zum erklärten Ziel der paramilitärischen Organisationen geworden sind.

Ein dauerhafter Friede kann aber nur erreicht werden, wenn die grundlegenden Menschenrechte respektiert und tiefgreifende politische und soziale Reformen durchgeführt werden. Dafür setzen sich seit Jahrzehnten Stadtteil-, Bauern-, Ge-werkschafts-, Menschenrechts-, indigene und afrokolumbianische Organisationen ein – und bezahlen dies nach wie vor mit ihrem Leben.

1 Kolumbien-aktuell No. 255, 20. Jan. 99; Kolumbien-aktuell ist ein 14-täglich erscheinendes Bulletin, herausgegeben von drei kolumbianischen NGO’s. Es wird von der Arbeitsgruppe Schweiz-Kolumbien ins Deutsche übersetzt und vertrieben.
2 Bericht zuhanden der UNO-Menschenrechtskommission, 9. März 1998
3 El Colombiano, 18. Februar 1999. Die Angaben machte der Leiter der nationalen Omdudsstelle, José Fernando Castro.
4 Angaben nach Diego Pérez G, CINEP, "Guerra sin Cuartel…Desplazados a Granel" und des Konsultationsbüros für Menschenrechte und Vertriebene CODHES
5 El Colombiano vom 5. Februar 1999
6 Kolumbien-aktuell No. 255
7 Dazu gibt es detaillierte Berichte. So z.B. die Berichte von Justicia y Paz über die "Situation der Gewalt in den Gemeinden El Carmen und San Vicente de Chucurí aufgrund der Aktionen der paramilitärischen Gruppen" (August 1990) und "Das paramilitärische Projekt in der Region von Chucurí" (August 1992). Auch im Buch "Tras los pasos perdidos de la guerra sucia", NCOS, Brüssel 1995 wird dieser Aufbau der paramilitärischen Verbände durch die Armee dokumentiert.
8 Zitat aus dem Bericht der Procuraduría (staatliche Ombudsstelle) von 1998
9 Dies spiegelt sich auch in der Statistik über Menschenrechtsvergehen: Während früher ein hoher Prozentsatz auf das Konto staatlichen Sicherheitsdienste ging, werden diese heute "nur" noch für für rund 5% der Menschenrechtsvergehen verantwortlich gemacht, die Paramilitärs jedoch für über 70%. Insgesamt blieb aber der Anteil, der von Paramilitärs und Armee zusammen verübten Menschenrechtsverletzungen mit gut 75% stabil.
10 z.B. Zeugenaussagen der Vertriebenen aus dem Chocó.
11 Urgent Action von Amnesty International, 3. Februar 1999

 

*Bruno Rütsche ist Sekretär der Arbeitsgruppe Schweiz–Kolumbien

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