Menschenrechte sind viel mehr

Die Menschenrechte sind ein umfassendes Konzept, das alle Lebensbereiche betrifft. Daher muss die Befassung damit über die juristische Disziplin und über die Menschenrechtsorganisationen im engeren Sinn hinausgetragen werden – gerade auch in der Schweiz.

Von Muriel Beck Kadima*

In den letzten Jahren finden wir zwar eine zunehmende Beschäftigung mit menschenrechtlichen Fragestellungen in verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen, wie in der Politikwissenschaft, Soziologie und in der Ethik. Interdisziplinäre Ansätze sind aber noch selten. Auch sehen wir, dass immer mehr gesellschaftliche Gruppen die Menschenrechte als Thema aufgreifen. Diese Entwicklungen müssen verstärkt werden, um mit einem besseren Verständnis der Menschenrechte breitenwirksamer zu werden.

Fehlendes Bewusstsein oder fehlendes Interesse?

Wer denkt schon, dass auch Gewerkschaften, Vereine wie Pro Senectute oder Pro Infirmis oder Selbsthilfegruppen zu der Kategorie von sogenannten Menschenrechts-NGOs gehören? Dieses breite Verständnis von Menschenrechtsorganisation besteht jedoch oft nicht einmal im Bewusstsein der genannten Organisationen selbst. Dies liegt sicher teilweise an der Wahrnehmung, dass Menschenrechtsverletzungen kein innenpolitisches Problem darstellen, diese Organisationen aber vor allem innenpolitisch tätig sind. Deshalb benützen sie also die internationalen Mechanismen – wie sie die UNO, der Europarat oder die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) anbieten – kaum, um ihren Anliegen Kraft zu verleihen. Doch könnte z.B. dem Vorschlag der Schweizer Demokraten, ein Eheverbot für Asylsuchende einzuführen, ohne emotionale Debatte Artikel 12 der Europäischen Menschenrechtskonvention entgegengehalten werden, der klar das "Recht, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen" gewährt. Oder in der laufenden Debatte über die Revision der Bundesverfassung und die darin integrierten Sozialziele müsste mit dem Hinweis darauf, dass die Schweiz den internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ratifiziert hat, dafür geweibelt werden, dass Sozialrechte (mit verbindlichem Rechtsanspruch z.B. für Behinderte oder ArbeitnehmerInnen) in die neue Verfassung aufgenommen werden. Dass dies nicht so ist, liegt daran, dass zumeist die politischen und bürgerlichen Rechte als die eigentlichen Menschenrechte angesehen werden, wenn nicht in der Theorie, so doch in der Praxis. Gewerkschaften und die andern eben erwähnten Institutionen fühlen sich von der Menschenrechtsproblematik also kaum angesprochen.

Fehlende Strukturen oder fehlendes Know-How?

Diese Situation erkannte auch die NGO-Gruppe "Pakt I"1, als sie diesen Frühling versuchte, Materialien zu sammeln, um einen NGO-Bericht an den UN-Ausschuss zu wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten zu erarbeiten. Dieser Bericht sollte den offiziellen Regierungsbericht, der im November dieses Jahres vom UNO-Ausschuss geprüft wird, kommentieren. Die Gruppe, die selbst nur einige Bereiche der Menschenrechte abdeckt, hatte die Illusion, leicht zu Informationen über Missstände in der Schweiz im Bereich der genannten Rechte kommen zu können. Doch wurde schnell klar, dass viele der Organisationen und Institutionen, die eigentlich über solche Informationen verfügen (z.B. Gewerkschaften zum Recht auf Arbeit und gerechte Arbeitsbedingungen, Konsument-Innenorganisationen zum Recht auf eine stetige Verbesserung der Lebensbedingungen, MieterInnenschutzverbände zum Recht auf angemessene Unterbringung), von der Anfrage überfordert waren. Entweder waren ihre Daten nicht systematisch aufbereitet, oder aber so, dass eine nicht geringe Arbeit nötig gewesen wäre, um sie "UN-gerecht"2 zuzurichten. Einigen dieser Organisationen war gar der UN-Pakt I oder dessen Berichterstattungsverfahren unbekannt. Auch wenn die Schweiz nicht UNO-Mitglied ist, ist sie an UN-Verfahren gebunden durch die Ratifizierung internationaler Konventionen, die ihr auch internationale Verpflichtungen auferlegen. Deshalb müssen gesellschaftliche Kräfte neben den internen auch internationale Verfahrensmechanismen bei ihren Bestrebungen vermehrt mit berücksichtigen.

Eine wesentliche Herausforderung an die gesamte Gesellschaft stellt die mit der Globalisierung verbundene Ökonomisierung der Welt, die Deregulierung, dar – die Zurückdrängung des Staates und die zunehmende Abgabe von dessen Aufgaben an Privat. Die Aufgabe, die negativen Auswirkungen dieser Tendenzen aufzufangen, kann nicht einigen wenigen Menschenrechtsorganisationen im engeren Sinne überlassen werden, die zumeist die wirtschaftlichen und sozialen Mechanismen zu wenig kennen. Eine enge Zusammenarbeit mit entwicklungspolitischen Organisationen, Gewerkschaften und andern Institutionen, die sich für die Besserstellung in den Bereichen der Gesundheit, Arbeit, Bildung und sozialen Sicherheit einsetzen, ist unabdingbar.

1 Als "Pakt I" wird der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte bezeichnet. Die NGO-Gruppe setzt sich zusammen aus der BODS, dem Friedensrat, der Akademie für Menschenrechte, dem Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund und dem VPOD.
2 D.h. gemäss dem Aufbau des Paktes I
*Muriel Beck Kadima ist Menschenrechtsbeauftragte des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes

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