Flächenkonversion? Das VBS darf sich nicht einfach davonstehlen!

Der Abbau der Militärapparte bringt oftmals auch unschöne Tatsachen ans Licht: Verseuchte Böden auf Schiess- und Flugplätzen, Munitionsreste und Sprengstoffe im Erdreich von ehemaligen Rüstungsfabriken. Doch die Konversion ehemals militärisch genutzter Flächen ist nicht nur aus ökologischer Sicht eine Herausforderung.

Von Urs Höltschi*

Betrugen die weltweiten Militärausgaben 1988 noch 1066 Mrd. US-Dollar, waren es 1997 noch 704 Mrd (umgerechnet in festen Preisen 1995). Allein in Europa (inkl. Russland/USSR) wurden die Militärausgaben zwischen 1989 und 1997 von 500 Mrd. Dollar auf weniger als die Hälfte (234 Mrd. Dollar) reduziert. Gemäss derselben SIPRI-Statistik (Stockholm International Peace Research Institute) war in der Schweiz in diesem Zeitraum lediglich eine Reduktion der Militärausgaben von 5321 auf 4415 Millionen US-Dollar, oder um rund 17 Prozent zu verzeichnen. Mit der Reduktion der Militärausgaben ging insbesondere in Europa auch ein starker Abbau der Truppenbestände einher.

Eine andere Entwicklung wird im Bereich der Beschaffung von Rüstungsgütern sichtbar. So werden seit einigen Jahren vor allem in Europa und Nordamerika zunehmend teure hochkomplexe High-tech-Waffensysteme beschafft und die Kapazitäten im Bereich der Transportmittel ausgebaut. Kurz: Heute werden tendenziell weniger, dafür aber zielgenauere und wirksamere Waffen beschafft.

Dieser Abbau der Militärapparate und die teilweise Neuausrichtung im Bereich der Rüstungsbeschaffung bleiben nicht ohne Auswirkungen auf die wirtschaftlichen Verflechtungen des Militärs und der Rüstungsindustrie. So haben diese Entwicklungen auch einen Abbau bei der Ausbildungsinfrastruktur, Unterkünften, Kampfbauten, Versorgung, Unterhalt und in der Rüstungsindustrie sowie in den entsprechenden angrenzenden Bereichen zur Folge.

Durch den Abbau der Militärapparate gehen nicht nur Zehntausende von Arbeitsplätzen verloren, auch grosse ehemals militärisch genutzte Flächen werden frei für neue Nutzungen. Allein in Deutschland wurden nach dem Ende der Blockkonfrontation von den verschiedenen Streitkräften zwischen 1990 und 1995 rund 330 000 Hektar Fläche aufgegeben, in den USA waren es in demselben Zeitraum 212 000 Hektaren, wie das "Bonn International Center for Conversion" (BICC) errechnete.

Abschied vom Réduit

Auch an der Schweiz ging die geschilderte Entwicklung nicht spurlos vorbei. Bereits im Zusammenhang mit der Armeereform wurden verschiedene Objekte als militärisch nicht mehr notwendig erklärt; rund 12 000 von Total 30 000 Objekten zählen zu dieser Kategorie, dabei handelt es sich — abgesehen von einigen Ausnahmen — um eher kleine Anlagen (siehe unten).

Je nach Art und Ausdehung der entsprechenden Anlage, stellt deren Umnutzung für die betroffenen Kommunen und Regionen nicht nur eine Chance zur Entwicklung sondern oftmals auch ein riesiges Problem dar.

Altlasten

Ein zentrales Problem bei der Umnutzung ehemals militärisch genutzter Flächen stellen häufig mit Schadstoffen belastete Böden — sogenannte Altlasten — dar. Je nach militärischer Nutzung können dies Treib- und Schmierstoffe, Munition und Munitionsrückstände oder auch Chemikalien sein. In den Atomwaffenstaaten kommt das Problem der radioaktiven Verseuchung von Produktions-, Lager- und Testgeländen hinzu.

Nicht nur die Art der Bodenbelastung, sondern auch deren Ausdehnung kann sich je nach militärischer Nutzung stark unterscheiden. Im Falle ehemaliger Munitionsfabriken zum Beispiel sind Böden oftmals mit Sprengstoffrückständen, Chemikalien und Munition oder deren Bestandteilen kontaminiert. Teilweise gelangten diese aufgrund von Unfällen oder Unwissen und Unachtsamkeit ins Erdreich, in anderen Fällen wurden Abfälle aber auch bewusst im Boden oder gar in Gewässern "entsorgt". In der Regel lassen sich diese Belastungen — wenn auch mit grossem Aufwand — relativ klar lokalisieren und eingrenzen. Auch bei Anlagen für Schiessen mit Gewehr und Pistole auf die Distanzen 300, 50 und 25 Meter lassen sich die belasteten Gebiete von den kaum belasteten Gebieten abgrenzen.

Anders verhält es sich bei Schiessplätzen der Armee; in der Regel wird auf diesen aus verschiedenen Stellungsräumen in unterschiedliche Zielgebiete gefeuert. Dies führt zu einer diffusen Verteilung von Schadstoffen — vor allem in Form von Schwermetallen, wie zum Beispiel Blei, Cadmium, Kupfer, Nickel, Quecksilber oder Zink. Bei (ehemaligen) Militärflugplätzen gesellt sich das Problem der Enteisungsmittel hinzu.

Fragen der Raumplanung

Bis Ende 1995 benötigte der Bund für die Errichtung, den Aus- oder Umbau militärischer Bauten und Anlagen keinerlei Bewilligungen. Erst seit dem 1. Januar 1996 existiert auch für Bauten, die der Landesverteidigung dienen, eine Bewilligungspflicht (Anlagen, die der Geheimhaltung unterliegen, bleiben davon ausgenommen). Allerdings ist auch heute lediglich eine Bewilligung des Bundes von Nöten, von einer kantonalen oder kommunalen Bewilligungspflicht sind militärische Bauten und Anlagen nach wie vor befreit.

Gemäss dem Schweizer Raumplanungsgesetz liegt die Planungshoheit bei den Kantonen (Richtplanung) und den Gemeinden (Nutzungsplanung). Das Militär braucht sich allerdings nicht an diese Planungsinstrumente zu halten. Dies führt dazu, dass sich militärische Anlagen in den meisten Fällen ausserhalb der Bauzonen befinden. Bei der Umnutzung einer ehemaligen Militäranlage für einen zivilen Zweck stellt sich damit das Problem, dass die gewünschte neue Nutzung im entsprechenden Gebiet oftmals gar nicht zugelassen ist; erforderlich wird eine Zonenplanänderung oder — soweit rechtlich zulässig — eine Ausnahmebewilligung gemäss Raumplanungsgesetz.

Abbau von Arbeitsplätzen

Oft sind mit militärische Bauten und Anlagen auch Arbeitsplätze verbunden, die Truppenpräsenz bringt zudem Einnahmen für das lokale Gewerbe (z.B. Einkauf von Nahrungsmitteln oder Aufträge für das Baugewerbe) und die Gastronomie mit sich. Da sich militärische Infrastrukturen oft in Randregionen befinden, wo Arbeitsplätze ohnehin Mangelware sind, kann deren Abbau zu empfindlichen Einbussen für die betroffenen Gemeinden führen. Es ist naheliegend, dass dies bei den betroffenen Gemeinden Ängste auslösen kann — und diese müssen ernst genommen werden.

Bereits heute ist absehbar, dass die bisherige Reduktion von Militäranlagen in der Schweiz nur ein kleiner Vorgeschmack auf den noch bevorstehenden grossen Abbau der militärischen Infrastruktur ist. Um diesen in sinnvolle Bahnen zu lenken, muss allerdings noch einiges vorgekehrt werden.

Ein kleines Beispiel

Angenommen, die Luftwaffe zieht sich vom Militärflugplatz in A zurück. Der Militärflugplatz A verfügt nicht über Unterhaltsbetriebe und dergleichen; von der Schliessung sind deshalb relativ wenige Arbeitsplätze betroffen. Eine zivilaviatische Folgenutzung erweist sich aus wirtschaftlichen Gründen als nicht realistisch. Auch von Seiten der Armee oder anderer Stellen der Bundesverwaltung bestehen keine Nutzungsabsichten für die freiwerdenden Flächen. Die Gemeinde A will auf dem ehemaligen Flugplatzareal deshalb eine Industrie- und Gewerbezone einrichten.

Im benachbarten B verzichtet die Armee gleichzeitig auf ein grösseres eidgenössisches Zeughaus, dessen Gelände sich in nur 2 Kilometer Entfernung zum Flugplatz A, aber auf dem Gebiet eines anderen Kantons befindet. Das Zeughaus ist der grösste Arbeitgeber im Dorf, rund 80 Personen werden dort derzeit noch beschäftigt, noch vor wenigen Jahren waren es 120. Auch in B hat der Bund kein Interesse an einer weiteren Nutzung des Gebietes. Nach langem hin und her hat sich der Gemeinderat B entschieden, auf dem Zeughausareal die Einrichtung einer Industrie- und Gewerbezone vorzusehen.

Angenommen, die Gemeinden A und B würden ihre Pläne verwirklichen und die entsprechenden Industrie- und Gewerbezonen festsetzen: die beiden Gemeinden gingen also auf die Suche nach Investoren. Keine leichte Aufgabe im engen Seitental irgendwo in den Voralpen. Es versteht sich von selbst, dass sich die beiden Standortgemeinden und Standortkantone die Investoren gegenseitig abzuwerben versuchen würden. Für den Erwerb der Grundstücke und deren Erschliessung — soweit noch notwendig — würden hohe Kosten anfallen, die sich mit einiger Wahrscheinlichkeit über längere Zeit nicht rechnen würden.

An diesem fiktiven und stark vereinfachten Beispiel zeigt sich, dass die Umnutzung einzelner ehemals militärisch genutzter Flächen nicht isoliert betrachtet werden darf. Vielmehr müssen alle Faktoren — ökologische, planerische, ökonomische und regionalpolitische — berücksichtigt werden und die Erarbeitung von Nutzungskonzepten muss aus einer regionalen und nicht aus der lokalen Perspektive heraus erfolgen.

Voraussetzungen für eine sinnvolle Konverionspolitik

Für die einzelnen Standortgemeinden und unter Umständen auch für die Standortkantone stellt dies in der Regel eine Überforderung dar. Von Seiten des Bundes muss hier dringend Unterstützung — Know-how, Koordination und finanzielle Hilfe — geboten werden. Dabei ist an erster Stelle Transparenz hinsichtlich der Zuständigkeiten und Verfahren innerhalb der Bundesverwaltung zu schaffen. Zudem muss, im Gegensatz zur heutigen Situation, möglichst frühzeitig offen gelegt werden, von welchen Flächen sich die Armee wann zurückzieht.

Sind die freiwerdenden Gebiete bekannt, muss ein breiter Dialog über künftige Nutzungsideen geführt werden. An diesem Dialog sollten sich nicht nur Bund, Kantone und Gemeinden und deren Verbände, sondern auch die betroffene Bevölkerung sowie verschiedene Interessengruppen — zum Beispiel die Umweltorganisationen — beteiligen.

Und zuletzt, aber ganz wichtig: Das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport muss sich endlich seiner Verantwortung gegenüber den betroffenen Gemeinden und Regionen, deren Bevölkerung sowie gegenüber der Natur und Umwelt bewusst werden. Über Jahrzehnte hinweg wurden ganze Regionen verlärmt, Böden versiegelt und verseucht, die Luft verdreckt und die Natur vertrieben. Einfach davonstehlen darf sich die Eidgenossenschaft von ihren (ehemaligen) Militärflug-, Waffen-, Schiess- und Übungsplätzen etc. nicht!

*Urs Höltschi ist Leiter der Arbeitsstelle Militär und Ökologie in Zürich


Stichwort Konversion

Konversion als Prozess der Umwandlung bisher militärisch gebundener Kräfte, Ressourcen und Strukturen für zivile Zwecke hat verschiedene Dimensionen:

• Liegenschaftskonversion: Sanierung beziehungsweise zivile Neugestaltung freiwerdender militärischer Liegenschaften und Objekte.

• Betriebskonversion: Zivile Umgestaltung der Produktions- sowie der Forschungs- und Entwicklungskapazitäten der ehemaligen Unternehmen der Wehrtechnik.

• Personalkonversion: Requalifizierung bzw. Umschulung von ehemaligen Militärangehörigen, Zivilbeschäftigten und Beschäftigten der wehrtechnischen Untemehmen.

• Regionalkonversion: Zivile Neugestaltung der durch Militär- und Rüstungsstandorte geprägten regionalen Wirtschafts-, Sozial- und Infrastruktur.

• Technikkonversion: Vernichtung, zivile Verwertung und ziviles Recycling von Wehrtechnik, militärischen Ausrüstungen und Munition.

• Bewusstseinskonversion: Geistige Bewältigung militärischer Konfrontationsschemata, Überwindung des Freund-Feind-Denkens und des Prinzips von Befehl und Gehorsam.

(kk)


Abbau bei den Schweizer Armeeanlagen

Beinahe Schritt auf Tritt verfolgen sie uns durch die Schweiz, manchmal lugen sie nur noch knapp zwischen Hecken und Feldgehölzen hervor, manchmal stehen sie in Gruppen aufgereiht allein auf weiter Flur: ja die "Toblerone"-Spitzen oder Gelände-Panzer-Hindernisse, wie sie im Fachjargon genannt werden. Gebaut sind sie aus Beton und Armierungseisen für die Jahrhunderte. Doch vielen droht heute das Aus, der Abschied vom Réduit macht mindestens zwei Drittel der Gesamtlänge von 84 Kilometern Panzerhindernisse überflüssig.

Doch nicht nur Geländehindernisse wurden mit der Armeereform 95 aus der Wehrpflicht entlassen. Rund 13 000 der Total 30 000 militärischen Anlagen werden heute nicht mehr benötigt. Unterirdische Festungsanlagen im Gebirge, die mehreren hundert Soldaten Platz geboten hätten, werden ausgeräumt und verschlossen. Diverse Baracken und kleinere Gebäude, die als Munitionsmagazin oder Truppenunterkunft dienten, haben keinen militärischen Zweck mehr. Schliesslich werden auch zehn Militärflugplätze aufgegeben.

Für die Bedeutung einer Anlage aus der Sicht der Konversion sind verschiedene Faktoren relevant: z.B. flächenmässige Ausdehnung, grössere Hoch- oder Tiefbauten und versiegelte Flächen, geografische Lage, gefährdete Arbeitsplätze, wirtschaftliche Situation der Standortregion, Bedarf an überbaubarer Fläche und Aspekte des Natur- und Landschaftzsschutzes. Im Bild links ein typisches "militärisches Ballungsgebiet": Stadt Thun und Umgebung. (hö)


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