Zivildienst 1998

Rund zwei Jahre nach der Einführung des Zivildienstes für Militärdienstverweigerer hat der Bundesrat einzelne Verordnungen geändert. Wer sein Zivildienstgesuch mit der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft begründet, muss künftig nicht mehr in jedem Fall auch noch an eine persönliche Anhörung. Den übrigen Gesuchstellern – also z.B. all jene, die nicht den Zeugen Jehovas angehören – bleibt der Gang nach Thun vor die Zulassungskommission bis auf weiteres nicht erspart. Dies lässt gewisse Hoffnungen in Richtung Abschaffung der Gewissensprüfung aufkeimen, entspricht die Vorgehensweise doch dem altbekannten Stil der Schweizer Behörden im Umgang mit Kriegsdienstverweigerern: Als noch das Militärstrafgesetz galt, gab es die Erleichterungen zuerst nur für religiös motivierte Verweigerer, erst nach und nach galten die Verbesserungen für weitere Kreise.

Offenbar kam es immer wieder vor, dass Gesuchsteller ohne Begründung nicht zur Anhörung vor den GewissensprüferInnen erschienen. Mit einer Bussenandrohung wollen dem die Behörden nun einen Riegel vorschieben: Wer nicht erscheint, muss die Anhörungskosten von bis zu 500 Franken aus dem eigenen Sack bezahlen.

Wesentliche Veränderungen gibt es für die anerkannten Zivildienstleistenden: War bisher die Behörde zuständig für die Zuweisung eines Einsatzplatzes, muss nun der Zivildienstleistende selbst schauen, wo er Arbeit findet. Dies entspricht der bisherigen Praxis, dass die "Zivis" von einer Liste von rund 600 anerkannten Einsatzbetrieben einen sie interessierenden auswählten oder weitere noch nicht anerkannte, aber gemeinnützige Institutionen vorschlugen.

Was bisher möglich war – fast die ganze Zivildienstleistung in einem einzigen Einsatz zu leisten – geht künftig nicht mehr: Zivildienstleistungen von über 6 Monaten müssen in mindestens zwei oder drei Einsätze aufgeteilt werden und zwischen den Einsätzen muss mindestens drei Monate Ruhepause sein. Zudem muss neu auch jedes zweite Jahr ein mindestens 30tägiger Zivildiensteinsatz geleistet werden. Bisher war ein solch WK-ähnlicher Rhythmus nicht vorgeschrieben. (rw)


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