Wohin zielt der "Sicherheitsbericht 2000"?

Auch im Herbst 1998 liegen seitens des VBS bezüglich der Zukunft der wehrhaften Schweiz nicht viel mehr als ein paar wenigsagende Leitlinien vor. Ein halbes Jahr nach dem Brunner-Bericht ist noch immer unklar, was das VBS (und das übrige Bundesbern) unter einer neuen Sicherheitspolitik verstehen möchten. Oder bestehen da etwa gar Differenzen?

Von Detlev Bruggmann

Erneut hat VBS-Vorsteher Adolf Ogi sein neuestes Papier zur Zukunft der Schweizer Sicherheitspolitik vollmundig getauft: "Sicherheit durch Kooperation" heisst das Motto jetzt. Dabei handelt es sich um die "politischen Leitlinien für den sicherheitspolitischen Bericht 2000", den Ogi im kommenden Jahr dem Gesamtbundesrat vorlegen will. Ausgehend davon, dass die "Leitlinien" auf den Inhalt des definitiven Berichtes schliessen lassen, lässt sich zumindest eine Variante nicht ausschliessen, was uns im Frühjahr/Sommer 1999 in etwa ins Haus stehen könnte: Ein Sicherheitsbericht, der möglicherweise hinter die letzte Ausgabe zurückfallen wird.

Im Zentrum: Die Aufgaben der Armee

Im Zentrum der "politischen Leitlinien" Ogis stehen, wie nicht anders zu erwarten, die Aufgaben der Armee, die er in folgende drei klassische, schon im veralteten Militärgesetz vorgegebene Kategorien aufteilt:

1. Friedensförderung und Krisenbewältigung: Hier will Ogi vermehrt "geeignete Truppen" "auf freiwilliger Basis" "unter einem UNO- oder OSZE-Mandat" international einsetzen. Auch die "Partnerschaft für den Frieden" (PfP) gehört dazu.

2. Kriegsverhinderung und Verteidigung: Explizit versteht das VBS hier das "Offenhalten der Transversalen (Schienen, Strassen, Versorgungsleitungen)" sowie die "Wahrung der Lufthoheit".

3. Existenzsicherung: Gemeint sind weiterhin (subsidiäre) Einsätze der Armee bei Natur- und zivilisationsbedingten Katastrophen im In- und Ausland.

Anschliessend listen die Leitlinien dann "weitere Instrumente der Sicherheitspolitik" auf, deren Behandlung von sehr vage bis konkret reicht.

Aus der Gesamtverteidigung wird … UfS!

Als erstes wird die heutige Gesamtverteidigung verabschiedet. An deren Stelle soll nach Ogis Plänen ein geheimnisvolles UfS, ein "Umfassendes flexibles Sicherheitssystem" treten. Zunächst einmal teilt uns der neue Name also mit, dass die bisherige Gesamtverteidigung keineswegs so "umfassend" war, wie ihr Name immer vorgab (auf Flexibilität wurde ja sehr viel seltener gepocht). Ausserdem erwartet Ogi vom UfS auch, dass es "die existenziellen Gefahren" "frühzeitig erkennen", deren "Auswirkungen abschätzen" und "die zu treffenden Massnahmen bestimmen" lässt! Nur Konkretes ist von diesem neuen Wunderding noch nichts zu lesen.

Dagegen wird punkto Zivilschutz in den Leitlinien festgehalten, dass dieser künftig "weitgehend" in die Kompetenz der Kantone und Gemeinden fallen soll.

Sicherheitsbericht 2000: Erneut enge militärische Sichtweise?

Die vielleicht wichtigste Aussage in Ogis Leitlinien steht fast am Schluss: Wichtige sicherheitspolitische Fragen werde der "Sicherheitsbericht 2000" nämlich "nur anschneiden", weil sie "ausserhalb des Zuständigkeitsbereichs des VBS liegen". Darunter fallen alle Fragen, welche die Wirtschafts- und Aussenpolitik sowie die "Innere Sicherheit" betreffen.

SP-Nationalrätin Barbara Haering vermutet aufgrund der Aussagen in den politischen Leitlinien, "dass sich der Bundesrat in seinem neuen Sicherheitsbericht wieder auf eine enge militärische Sichtweise der sicherheits- und friedenspolitischen Perspektiven unseres Landes beschränken wird." Mit anderen Worten: "Statt dass die Strategien der erweiterten Bedrohungsanalyse angepasst werden, wird der Blickwinkel der Analyse wieder eingeschränkt, um damit rein militärische Strategien zu legitimieren. Innerhalb dieses militärischen Territoriums wird dann der sicherheitspolitische 'Umbau' mit einer Öffnung hin zu Staatengemeinschaften skizziert." Damit würde der "Sicherheitsbericht 2000" aber noch hinter den "Sicherheitsbericht 1990" zurückfallen. Dieser hatte bereits vor zehn Jahren in bemerkenswerter Weise die zunehmende Bedeutung nichtmilitä-rischer Risiken für unsere Welt hervorgehoben; allerdings waren die Konsequenzen, die der Sicherheitsbericht 1990 aus der "Bedrohungsanalyse" zog, veraltet und noch völlig im "Kalten Krieg" verhaftet. Trotzdem: Der Analyse-Teil von damals war und ist lobenswert, und wird seit 1992 von einer interdepartemen-tellen Arbeitsgruppe unter dem Titel "Umfassende Risikoanalyse Schweiz" fortgeführt.

Gretchenfrage ans VBS

Mittels einer schriftlichen Anfrage möchte Barbara Haering vom Bundesrat jetzt erfahren, ob und wie sichergestellt sei, dass die "Bedrohungsanalyse" des Sicherheitsberichts 1990, respektive die "Umfassende Risikoanalyse Schweiz" auch im neuen Sicherheitsbericht ihren Niederschlag finden werden. Gleichzeitig versucht die Zürcher Nationalrätin mit einer eleganten Formulierung einen möglichen Fehlfaktor zu orten: "Wie wird bei der Erarbeitung dieses Berichts die gleichberechtigte Zusammenarbeit des VBS mit den anderen Departementen, insbesondere mit dem EDA sichergestellt?" Denn das Papier heisst schliess-lich "Sicherheitspolitischer Bericht des Bundesrates" und nicht "Sicherheitsbericht des VBS-Vorstehers".


Brunner-Bericht: 306 Stellungnahmen

Zum "Bericht der Studienkommission für strategische Fragen" (Brunner-Bericht) sind beim VBS insgesamt 306 Stellungnahmen von Behörden, Parteien, Organisationen und Interessenverbänden eingegangen. Die wichtigsten Ergebnisse der Vernehmlassung: Eine grosse bis sehr grosse Mehrheit ist für eine Ablegung der bisherigen Zurückhaltung der Schweiz gegenüber internationalen Engagements und für eine Reform der Schweizer Armee. Logischerweise wird demzufolge auch die "flexible und pragmatische Anwendung der Neutralität" begrüsst. Eher knapp fällt die Zustimmung zur Schaffung eines Einsatz- respektive Solidaritätskorps aus, weil sich vor allem Kantone, Parteien und Sicherheitsexperten dagegen aussprechen. Wenig Interesse fanden der "Sicherheitsrat" und ein zentraler Nachrichtendienst.


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