a) Die Schweiz sollte die ihr zur Verfügung stehenden multilateralen Plattformen für die Verfolgung ihrer friedenspolitischen Anliegen weiterhin nutzen (insbesondere die UNO).
b) Die Zusammenarbeit mit der EU ist zu intensivieren, da die EU in Zukunft als Akteur der Friedensförderung weiterhin an Gewicht gewinnen dürfte und die Union mehrheitlich im auch für die Schweiz strategisch wichtigen Umfeld tätig ist.
c) Im Weiteren sollten strategische Partnerschaften und ad-hoc-Zusammenschlüsse auch unter dem Aspekt des Fachwissens sowie der Ressourcenstärke der potentiellen Partnerländer beurteilt werden. Dies eröffnet einen grösseren Kreis an möglichen Partnerländern und bietet mehr Flexibilität beim Entscheid für ein Engagement.
Auch wenn die zivile Friedensförderung im Vergleich zu den neunziger Jahren heute über ein entwickeltes bilaterales Standbein und über eine entsprechend eigenständige Identität verfügt, wäre es falsch anzunehmen, das EDA setze exklusiv auf diese Karte. In seinem Bericht vom 25. März 2009 sagt der Bundesrat denn auch klar, dass es heute nur wenig Konflikte gebe, für die man Lösungen im Alleingang entwickeln könne. Das Zusammenwirken mit internationalen und regionalen Akteuren sowie mit anderen Staaten werde immer unerlässlicher. Die Schweiz setze deshalb ihre Politik regelmässig in Zusammenarbeit mit Partnerinstitutionen um, seien das Regierungen, die UNO (Entsendung von Experten in verschiedenen Friedenseinsätzen; Zusammenarbeit mit der Mediationsinstanz), die EU (Kosovo; politischer Dialog), der Europarat (Georgien) oder andere internationale und regionale Organisationen wie die ECOWAS. Wenn es gegenwärtig einen Trend gibt, dann geht er tendenziell in Richtung Multilateralisierung, wie die SEF-Entsendungen illustrieren. Während die bilateralen Sekundierungen zwischen 2008 und 2010 etwas zurückgegangen sind, sind sie zugunsten der UNO von 29 auf 37, der EU von 6 auf 15 und des Europarats von 1 auf 5 angewachsen. Gerade die UNO wird als friedensfördernde Institution systematisch unterstützt: Die vielfältige Kooperation mit der Mediation Support Unit der UNDPA ist im Kapitel 2.4 beschrieben worden. Hinzu kommt die Finanzierung des jährlichen Treffens aller UNO-Sondergesandten auf dem Mont Pélérin, die flexible Unterstützung (Prozessexpertise, Ausbildungsmodule etc.) einzelner Sondergesandten, die Übernahme des Vorsitzes der Burundi-Konfiguration oder die Rolle der schweizerischen UNO-Mission in New York als friedenspolitische Plattform. Zu letzterem gehört beispielsweise die Co-Leitung der Group of Friends for Conflict Prevention der UNO.
Die Zusammenarbeit mit der EU ist deutlich intensiver, als dies gemeinhin vermutet wird.45 Dies zeigen
Es gibt also durchaus eine breite Palette von Kooperationsfeldern, auch wenn man sich der limitierenden Faktoren und der Defizite gerade auf strategischer Ebene bewusst sein muss. Der Status als Nichtmitglied verwehrt der Schweiz den Zugang zu wichtigen Entscheidungsgremien, der auch über die regelmässigen Konsultations- und Informationsveranstaltungen mit Drittländern, persönliche Beziehungen mit EU-Mandatsträgern oder die ausgezeichneten informellen Kanäle unserer Mission in Brüssel nicht vollständig kompensiert werden kann. Die Leitung von EU-Operationen bleibt Schweizerinnen und Schweizern ebenfalls verwehrt. Dies schliesst allerdings nicht aus, dass Schweizer Expertinnen und Experten von Zeit zu Zeit hohe Chargen anvertraut werden, wie beispielsweise gegenwärtig die Führung der Community Affairs-Abteilung im International Civilian Office (ICO) im Kosovo. Vielleicht noch gewichtiger als die formellen Hindernisse sind jedoch die innenpolitisch vorgegebenen Grenzen einer intensiveren friedenspolitischen Zusammenarbeit. Dies findet seinen Ausdruck darin, dass über die verschiedenen Kooperationsformen mit der EU in der schweizerischen Öffentlichkeit relativ zurückhaltend kommuniziert wird oder dass Schritte zur Formalisierung der Zusammenarbeit seit Jahren verzögert werden. Obschon von mehreren parlamentarischen Vorstössen gefordert und vom Bundesrat im Prinzip zugesagt, ist der Abschluss eines GSVP46-Rahmenabkommens zur sicherheitspolitischen Zusammenarbeit noch immer hängig, so dass auch gegenwärtig für jede einzelne Operation ein Kooperationsabkommen abzuschliessen und der jeweilige Informationsfluss zu regeln ist.
Die Zusammenarbeit mit anderen Regionalorganisationen ist deutlich weniger ausgeprägt. Dies ist zum einen darauf zurückzuführen, dass sich jene entweder erst im Aufbau befindet (wie etwa die Beispiele ECOWAS und UNOWA für den westafrikanischen Raum zeigen) oder gegenüber den neunziger Jahren stark zurückgegangen ist (Beispiel OSZE). Inskünftig soll die Zusammenarbeit mit der OSZE wieder neu belebt und intensiver mit deren Instrumenten für Konfliktprävention und -management kooperiert werden. Dieser Vorsatz ist nicht zuletzt im Hinblick auf die potentiell wichtige Rolle der Organisation im Kaukasus und Zentralasien von Bedeutung. Was die Zusammenarbeit mit anderen wichtigen friedenspolitischen Akteuren anbelangt, so sind friedenspolitische Themen regelmässiger Bestandteil der Gesprächsagenden bei Treffen mit Ländern der Permanent-5 und anderen Staaten mit friedenspolitischen Ambitionen auf Stufe Minister und Staatssekretär. Auf Ebene des zuständigen Abteilungschefs werden in Brüssel wie auch in Washington regelmässig Gespräche zur Friedensförderung geführt. Auch mit Paris, Berlin und Stockholm wird der Austausch gepflegt. Unter den neueren Akteuren haben insbesondere die Türkei und Qatar das schweizerische Interesse geweckt; entsprechende Beziehungen sind im Aufbau begriffen. Eine eigentliche strategische Partnerschaft mit einer umfassenden friedenspolitischen Agenda und systematischem Follow-up gibt es allerdings nur mit Norwegen. Dies ist weniger eine Frage des fehlenden Willens, andere Beziehungen ebenso gründlich für friedenspolitische Anliegen zu nutzen, als ein Problem der mangelnden Kapazitäten.
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