Atomwaffenfreie Zonen stellen ein stärkeres Verbot von Nuklearwaffen als der Atomsperrvertrag dar, da sie die Präsenz von Nuklearwaffen in einer bestimmten geographischen Zone verbieten. Dagegen verbietet der Atomsperrvertrag Nicht-Nuklearwaffenstaaten zwar die Kontrolle über Nuklearwaffen, nicht aber deren Stationierung. Heute gibt es acht Atomwaffenfreie Zonen, sie liegen hauptsächlich in der südlichen Hemisphäre, die hierdurch fast komplett atomwaffenfrei ist. Es sind dies in der Reihenfolge ihrer Entstehung:
Gemäss dem von der Abrüstungkommission der Vereinten Nationen 1999 im Konsens angenommenen Richtliniendokument sind die wesentlichen Elemente einer Atomwaffenfreie Zone:
• Die freiwillige Verpflichtung der Vertragsstaaten, keine Nuklearwaffen zu besitzen, zu kontrollieren, zu testen, zu transportieren oder zu stationieren. Auch kann das Deponieren radioaktiver Abfälle untersagt werden.
• Ausserregionale Staaten mit Territorien innerhalb der Atomwaffenfreien Zone übernehmen diese Verpflichtung in Zusatzprotokollen für ihre entsprechenden Hoheitsgebiete.
• Regionale Kontrollbehörden bzw. Verfahren sollen die Einhaltung der Vertragspflichten absichern. Es werden umfassende Sicherungsabkommen mit der Internationalen Atomenergiebehörde IAEO abgeschlossen.
• Die offiziellen Nuklearwaffenstaaten müssen in rechtlich verbindlichen Zusatzprotokollen garantieren, dass sie in der Atomwaffenfreien Zone gegen die Vertragsparteien und Hoheitsgebiete ausserregionaler Staaten Nuklearwaffen weder einsetzen noch deren Einsatz androhen (so genannte Negative Sicherheitsgarantien).
• Vertragsklauseln sollen klarstellen, dass völkerrechtliche Normen und Vertragspflichten, insbesondere das Seerechtsübereinkommen, durch die Atomwaffenfreie Zonen nicht verletzt werden.
Der Antarktis Vertrag erklärt die Antarktis zu einem Gebiet, das ausschliesslich zu friedlichen Zwecken genutzt werden darf. Jede Form der militärischen Nutzung der Antarktis wird durch den Vertrag verboten (explizit erwähnt werden nukleare Explosionen sowie die Lagerung radioaktiver Abfälle).
Erstunterzeichnung: 1. Dezember 1959, seither haben 47 Staaten unterzeichnet (darunter die fünf Atommächte, aber auch Deutschland und die Schweiz)
In Kraft getreten: 23. Juni 1961
Der Vertrag von Tlateloco ist, nachdem ihn im Jahr 2002 auch Kuba ratifiziert hat, offiziell für die gesamte Region (inklusive einer grossen Ozeanfläche) in Kraft getreten. Die fünf offiziellen Atommächte haben ausserdem das Zusatzprotokoll des Vertrags unterzeichnet, wonach sie die Atomwaffenfreiheit der Region respektieren. Die Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay sowie Chile und Bolivien haben sich 1998 in der so genannten Ushuaia-Erklärung zu einer Massenvernichtungswaffenfreien Zone erklärt.
Erstunterzeichnung: 14. Februar 1967, seither haben alle 33 Staaten Lateinamerikas und der Karibik unterzeichnet
In Kraft getreten: de facto am 22.4.1968 (ohne Kuba), definitiv am 22. Oktober 2002
Hauptziel des Südpazifik-Vertrags war zunächst die Unterbindung der französischen Atomtests dort._ China und Russland ratifizierten die Zusatzprotokolle über die Negativen Sicherheitsgarantien und das Verbot von Atomtests bereits 1988 und 1989. Erst nach dem letzten französischen Atomtest auf Mururoa haben 1996 auch die USA, Grossbritannien und Frankreich beide Zusatzprotokolle gezeichnet; während letztere sie inzwischen auch ratifiziert haben, hat Washington den letzten Schritt zur Anerkennung eines atomwaffenfreien Südpazifiks noch immer nicht unternommen.
Erstunterzeichnung: 17. August 1985, seither haben 13 der 16 Regionalstaaten unterzeichnet (Australien, die Cookinseln, Fidschi, Kiribati, Nauru, Neuseeland, Niue, Papua-Neuguinea, Samoa, die Salomonen, Tonga, Tuvalu und Vanuatu); nicht dabei sind die Marshallinseln, Mikronesien und Palau, weil sie den USA vertraglich freien Zugang für deren Atom-U-Boote zugesichert haben
In Kraft getreten: 1986
Der Anwendungsbereich des Südostasienvertrages erstreckt sich auf den Festlandsockel und die gesamte ASEAN-Wirtschaftszone. Die Negative Sicherheitsgarantien im Zusatzprotokoll umfassen de facto auch Nichtvertragsstaaten und eine Verpflichtung der Nuklearwaffenstaaten, im Vertragsgebiet gegeneinander keine Nuklearwaffen einzusetzen beziehungsweise mit deren Einsatz zu drohen.
Erstunterzeichnung: 15. Dezember 1995, heute sind alle ASEAN-Staaten dabei (Brunei, Burma, Kambodscha, Indonesien, Laos, Malaysia, die Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam)
In Kraft getreten: 27. März 1997
Die Organisation für afrikanische Einheit OAE forderte bereits seit 1964 ein atomwaffenfreies Afrika. Aber erst als Südafrika 1991 seine Nuklearambitionen offiziell aufgab, wurde 1995 der Vertrag von Pelindaba möglich. Die fünf offiziellen Atommächte unterzeichneten 1996 die Zusatzprotokolle über die Negativen Sicherheitsgarantien und das Verbot von Atomtests. Die arabischen Staaten Afrikas machten 1996 allerdings den Vorbehalt, dass sie den Vertrag von Pelindaba solange nicht ratifizieren, bis Israel alle Atomwaffen zerstört und IAEO-Kontrollen zulässt (inzwischen haben Algerien, Libyen, Mauretanien und Tunesien diesen Schritt trotzdem gemacht).
Erstunterzeichnung: 1995 durch den OAE-Ministerrat, am 11. April 1996 durch 45 Staaten (bisher haben 29 Staaten den Vertrag auch ratifiziert)
In Kraft getreten: 15. Juli 2009
Der Vertrag von Semei verbietet Testen, Stationieren, Besitz sowie Herstellung von Atomwaffen in Zentralasien. Das Abkommen, das ursprünglich auf die Erklärung von Alma Ata aus dem Jahr 2000 zurückgeht, kam 2006 gegen den erklärten Willen der offiziellen Atommächte zustande. Während China und Russland ihren Widerstand inzwischen aufgegeben haben, sträuben sich Frankreich, Grossbritannien und die USA weiterhin: Sie wehren sich gegen das Transitverbot für Atomwaffen in der Region und einen möglichen zukünftigen Beitritt des Iran. Vor allem aber fürchten sie, dass Russland mittels bilateraler Abkommen den Vertrag von Semei zu umgehen versuchen wird.
Erstunterzeichnung: 8. September 2006 durch Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan (inzwischen haben alle fünf Staaten auch ratifiziert)
In Kraft getreten: 21. März 2009
Nach dem Ende der Sowjetunion zogen die USA unter anderem auch ihre Atomwaffen aus Südkorea ab. Im Februar 1992 unterzeichneten und ratifizierten darauf Nordkorea und Südkorea die «Gemeinsame Erklärung zur Denuklearisierung der koreanischen Halbinsel». Weil Nordkorea jedoch bereits im Jahr darauf Kontrollen durch die IAEO verweigerte, blieb das Abkommen Papier. Die angestrebte gemeinsame Nuklear-Kontroll-Kommission kam nie zustande. In der Folge entwickelte sich ein verwirrendes Hin und Her um das nordkoreanische Atomprogramm, in das neben den beiden Korea auch China, Russland und die USA involviert waren. Schliesslich erklärte Nordkorea 2003 seinen Austritt aus dem Atomsperrvertrag (siehe Seite 14ff). Zwei Jahre später gab Pjöngjang die Herstellung und Erprobung eigener Atomwaffen bekannt. Heute verfügt Nordkorea nach eigenen Angaben über mehrere atomare Sprengköpfe; allerdings geht die Reihweite der Trägerraketen noch nicht über die koreanische Halbinsel hinaus.
Weitere Regionen, für die es Vorschläge zur Schaffung einer Atomwaffenfreien Zone gegeben hat, die aber bisher nicht in die Tat umgesetzt wurden:
• Arktis
• Mitteleuropa
• Naher Osten
• Südasien
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