Die War Resisters' International WRI (deutsch: Internationale der KriegsdienstgegnerInnen IdK) wurde 1921 als internationales gewaltfreies Netzwerk gegründet und arbeitet unter anderem zum Thema Kriegsdienstverweigerung in Europa und weltweit.
Als die War Resisters' International 1921 gegründet wurde, erkannten nur vier Staaten das Recht auf Kriegsdienstverweigerung an – heute, 88 Jahre später, sind es mehr als dreissig. 30 von rund 90 Staaten mit allgemeiner Wehrpflicht, 30 von fast 200 Staaten mit einer Armee – das ist immer noch eine recht geringe Zahl. Innerhalb der Europäischen Union kennen mittlerweile alle Staaten, die an der Wehrpflicht festhalten, auch das Recht auf Kriegsdienstverweigerung. Ausserdem gibt es eine deutliche Tendenz zur Abschaffung oder Aussetzung der Wehrpflicht, die aber wiederum zu neuen Problemen im Bereich der Kriegsdienstverweigerung führt. Von den derzeit 27 EU-Staaten halten heute nur noch neun an der Wehrpflicht fest (eigentlich sind es sogar nur acht: Schweden befindet sich in einem Reformprozess, der wahrscheinlich zur Aussetzung der Wehrpflicht in Friedenszeiten führen wird).
Neben der Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung auf nationaler Ebene gibt es auch eine Anerkennung in internationalen Menschenrechtsverträgen. Sowohl der Internationale Zivilpakt1 als auch die Europäische Menschenrechtscharta schützen das Recht auf Glaubens- und Gewissenfreiheit, von dem das Recht auf Kriegsdienstverweigerung abgeleitet wird. Im Rahmen dieser Menschenrechtsverträge wurden mittlerweile auch Standards zum Recht auf Kriegsdienstverweigerung entwickelt:
Die Schweiz hat die beiden oben genannten Menschenrechtsverträge ratifiziert und ist daher verpflichtet, diese umzusetzen. Mit der Abschaffung der Gewissensprüfung seit dem 1. April 2009 ist sie dem ein gutes Stück näher gekommen, doch ist die Dauer des zivilen Ersatzdienstes noch immer zu lang. Die War Resisters' International akzeptiert allerdings nicht, das ein so genannter ziviler Ersatzdienst eine Lösung des von KriegsdienstverweigererInnen aufgeworfenen Problems darstellt: Der Zivildienst in der Schweiz ist immer noch eine andere Form der Erfüllung von aus der Wehrpflicht resultierenden Pflichten - letztendlich militärischen Pflichten. Daher unterstützt die War Resisters' International auch Totalverweigerer.
Auch wenn innerhalb der Europäischen Union alle Mitgliedsstaaten, welche die Wehrpflicht beibehalten, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung für Wehrpflichtige anerkennen, so gilt dies nicht unbedingt auch für BerufssoldatInnen: nur drei der 27 EU-Staaten – Deutschland, die Niederlande und Grossbritannien - gewähren auch ihren BerufssoldatInnen das Recht auf Kriegsdienstverweigerung.2 Ausserhalb der EU sieht dies in Europa noch schlechter aus. Erhebliche Probleme gibt es z.B. in der Türkei, wo Kriegsdienstverweigerer inhaftiert werden, in Armenien, wo der zivile Ersatzdienst unter der Kontrolle der Militärs steht, und daher von vielen ebenfalls verweigert wird, was wiederum zu Inhaftierungen führt. Ebenso restriktiv sind Azerbaidschan, Weissrussland und Russland.
Doch auch die EU-Staaten, die das Recht auf Kriegsdienstverweigerung anerkennen, erfüllen nicht unbedingt alle oben genannten Standards. Problematisch sind dabei insbesondere:
In den Ländern der Europäischen Union arbeitet die WRI insbesondere mit der Organisation der griechischen Kriegsdienstverweigerer zusammen, um eine Verbesserung der Situation in ihrem Land zu erreichen. In Griechenland stellen sich nicht nur alle oben genannten Probleme, es gibt auch zahlreiche Schwierigkeiten wegen der Stafverfolgung von Kriegsdienstverweigerern, die vor der gesetzlichen Anerkennung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung im Jahr 1998 verweigert haben. In Litauen und Estland, wo die Situation ebenfalls sehr schwierig ist, gibt es leider keine Kriegsdienstverweigererorganisationen zum zusammenarbeiten.
Nahezu unbemerkt geht mit dem Trend zur Professionalisierung der europäischen Armeen eine andere Entwicklung einher: Das in der Europäischen Union weit verankerte Recht auf Kriegsdienstverweigerung für Wehrpflichtige wird ausgehöhlt. Unklarheiten bestehen auch in jenen Staaten, welche die Wehrpflicht nicht abgeschafft, sondern nur ausgesetzt haben (d.h. es gibt weiterhin Vorschriften für die Wehrpflicht im Spannungs- und Verteidigungsfall). Wird das Recht auf Kriegsdienstverweigerung auch dann gelten?
Andreas Speck ist Mitarbeiter im Londoner Büro der War Resisters' International WRI und arbeitet zu Fragen der Kriegsdienstverweigerung und des Antimilitarismus. Die viersprachige WRI-Homepage ist im Internet zu finden unter: www.wri-irg.orgInhaltsübersicht | nächster Artikel |