Die Schweiz ist ein neutrales Land. Weshalb liefert die Schweiz den USA, Grossbritannien, Deutschland und anderen Nato Staaten Kriegsmaterial, Staaten die auf dem Balkan, im Irak, in Afghanistan Krieg führten? Sind solche Waffenlieferungen mit der Neutralität vereinbar?
Peter Hug: Ja, solche Waffenlieferungen sind mit dem Neutralitätsrecht vereinbar, weil dieses es Privaten nicht verbietet, an kriegführende Staaten Waffen zu liefern. Es gibt auch keinen internationalen Gerichtshof und keinen Staat, der dies anders beurteilt. Die Schweiz hat im Zweiten Weltkrieg das Neutralitätsrecht mit ihren Waffenexporten mindestens siebenfach verletzt, wie ich in meiner Studie zu diesem Thema gezeigt habe.1 Das hat aber nie irgendjemanden interessiert. Die Neutralität geniesst zwar in der Bevölkerung und im Ausland viel Ansehen. Sie ist aber als veraltetes Konzept einer verabsolutierten nationalstaatlichen Souveränität überholt und hat in der Schweiz heute kaum mehr eine fortschrittliche Funktion. Deshalb ist es besser, nicht mit der Neutralität, sondern aussen- und friedenspolitisch zu argumentieren, um zu begründen, weshalb Schweizer Waffenlieferungen an krieg führende Staaten falsch sind und sofort unterbunden werden müssen.
Gilt die Ruag, der staatliche Schweizer Rüstungsbetrieb, der inzwischen eine Aktiengesellschaft ist, auch als private Firma?
Peter Hug: Selbstverständlich ist die Ruag als staatliche Firma zu werten. Der Bund ist in der Tat zu 100 Prozent Eigner der Ruag Holding. Deshalb stört es mich persönlich sehr, dass auch linke und pazifistische Kreise immer wieder behaupten, die Ruag sei privatisiert worden, bloss weil ihre Belegschaft heute nicht mehr verbeamtet ist, sondern privatrechtlich angestellt ist, und bloss weil Ruag-Tochterfirmen mit ausländischen Konzernen Joint Ventures eingehen können. Aber wie gesagt, die neutralitätsrechtliche Diskussion ist heute ohne jede praktische Bedeutung. Das Neutralitätsrecht war und ist sowohl den Schweizer Behörden als auch allen anderen Regierungen dieser Welt mit Bezug auf Kriegsmaterialexporte vollkommen gleichgültig. Das war schon im Ersten und im Zweiten Weltkrieg so und auch während der ganzen Dauer des Kalten Krieges. Angelpunkt der Schweizer Aussenpolitik war in dieser Periode nie die Neutralität, sondern der Antikommunismus und die Abhängigkeit von der deutschen Aussenpolitik. Solange die Kriegführenden gegen tatsächliche oder vermeintliche Kommunisten vorgingen und Deutschland keine Einwände hegte, lieferte ihnen die Schweiz stets auch unter Verletzung des Neutralitätsrechts Waffen. Die Ausfuhrbeschränkungen wurden und werden insofern stets einseitig zugunsten der aggressiv westlichen Staaten angewendet, während Embargo-Massnahmen gegen deren Gegner in der Regel wirksam durchgesetzt wurden.
Patrick Angele: Die Schweizerische Neutralität wurde bisher so verstanden: Liefere beiden Länder Waffen und wasche das Geld beider Länder - und du bist neutral. Nicht von ungefähr kommt der bekannte Spruch: «Schweizer Waffen, Schweizer Geld, töten mit in aller Welt». Die Nationalkonservativen, die den Begriff der Neutralität für sich gepachtet zu haben glauben, machen mit denen, welche die Waffen herstellen und sie in alle Herren Länder verkaufen, gemeinsame Sache. Mit dem Neutralitätsverständnis der GSoA wären solche Waffenlieferungen sicher nicht möglich.
Peter Hug: Ich sehe das anders. Die Schweiz lieferte und liefert eben nicht beiden Seiten Waffen, sondern stets ausschliesslich der westlich orientierten Hälfte der Völkergemeinschaft. Im ganzen 20. Jahrhundert hat nie ein kommunistisch regierter Staat Schweizer Waffen erhalten. Auch heute ist es so, dass Saudi-Arabien beliefert wird, das zwar die Menschenrechte systematisch mit Füssen tritt, aber aussenpolitisch die USA unterstützt, während etwa der Iran, von US-Präsident Bush 2002 der «Achse des Bösen» zugeordnet, niemals mit einer Ausfuhrbewilligung rechnen könnte.
Besteht nicht die Gefahr, dass - falls die drei Initiativen vom Volk abgelehnt werden - der Kauf neuer Flugzeuge, der weitere Export von Kriegsmaterial und die Lagerung der Armeewaffen zu Hause für lange zeit beschlossen bleiben?
Peter Hug: Es gibt in der Tat keine Garantie, dass Volksinitiativen bewriken, was sich die Initianten und Initiantinnen erhofft haben. Namentlich wenn sie keine Mehrheit finden, können sich Initiativen kontraproduktiv auswirken. Ob das der Fall ist und oder nicht, muss in jedem einzelnen Fall beurteilt werden. Die Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt» strebt beispielsweise klar eine Mehrheit an. Wird sie abgelehnt, so hat sie ihr Ziel verfehlt. Andere Initiativen, wie etwa jene der 1980er Jahre für die Abschaffung der Armee, waren ein Riesenerfolg, obschon sie mit weniger als 40 Prozent Ja-Stimmen abgelehnt wurde. Es gelang damit aber ein bis heute nachwirkender Tabubruch. Im Jahre 2007 erlitten aber zwei Referenden gegen die Verschärfung des Asyl- und Ausländergesetzes mit nur wenig mehr als 30 Prozent Nein-Stimmen Schiffbruch. Das nützte allein der nationalistischen Rechten. Auf diese Referenden wäre aus Sicht der humanitären Schweiz besser verzichtet worden.
Patrick Angele: Natürlich ist eine Niederlage schmerzlich. Doch solche Volksinitiativen lösen immer auch einen gewissen Druck auf das Parlament und die Regierung aus. Die Regierung kann alleine das Zustandekommen einer Initiative nicht einfach ignorieren. Es werden oftmals schon im Vorfeld zur Volksabstimmung Verbesserungen im Sinne der Initianten beschlossen. So wurde beispielsweise drei Jahre nach der Volksabstimmung zur Abschaffung der Schweizer Armee ein ziviler Ersatzdienst eingeführt, mitunter auch wegen des grossen Drucks dieser Initiative zur Abschaffung der Armee (vorher wurde Militärverweigerung mit Gefängnis bestraft, H. Frei).
Die Schweiz hat ein relativ restriktives Kriegsmaterialgesetz. Weshalb konnte trotzdem seit 1975 Kriegsmaterial im Wert von mehr als 12 Milliarden Franken exportiert werden, zu einem grossen Teil an Staaten, die Krieg führten, wie z.b. die USA und andere Nato-Staaten, oder an Regimes, welche die Menschenrechte mit den Füssen traten oder in Regionen, in denen die Menschen im Elend leben und hungern? Gibt es in der Schweiz keine Möglichkeit bei einem Gericht zu klagen, wenn die Regierung Gesetze und Verordnungen verletzt?
Peter Hug: Nein, das Gesetz überlässt den Entscheid ganz klar der Regierung und es gibt keine Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung. Allerdings hat die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates den Bundesrat auch schon scharf kritisiert, weil er sich nicht an die Vorgaben des Gesetzes hielt. Am Ende deckte aber das Parlament jeweils den Bundesrat in seiner freizügigen Bewilligungspraxis. Zu erwähnen ist zudem, dass das Gesetz nicht nur Kriterien formuliert, die gegen Exportbewilligungen sprechen, sondern auch fordert, es sei bei den Ausfuhrentscheiden zu berücksichtigen, dass die Schweiz eine eigene Rüstungsindustrie aufrechterhalten kann. Dies relativiert dann andere Exportkriterien, wie Friedensförderung, Konfliktverhütung, Menschenrechte, Entwicklungszusammenarbeit usw. Wörtlich heisst es im Kriegsmaterialgesetz: «... dabei soll in der Schweiz eine an die Bedürfnisse ihrer Landesverteidigung angepasste industrielle Kapazität aufrechterhalten werden können.» Damit kann alles gerechtfertigt werden.
Patrick Angele: Richtig, mit diesem Passus «angepasste industrielle Kapazität aufrechterhalten» und mit dem dauernden Vergleich zur Bewilligungspraxis der EU-Länder rechtfertigt die Schweizer Regierung Waffenlieferungen an Länder, welche die Menschenrechte grob missachten. Das ist der eigentliche Skandal. Weil die Regierung das Gesetz lasch auslegt und es keine juristischen Wege zur Bekämpfung solcher Bewilligungen gibt wurde die Initiative «Für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten» ergriffen.
Wie sehen Sie die Paragraphen des heutigen Kriegsmaterialgesetzes. Ist damit einfach fast alles erlaubt?
Peter Hug: Nein, es ist nicht einfach alles erlaubt. Der Bundesrat hat auch mit dem Entscheid vom 27. August 2008 die Kriegsmaterialverordnung verschärft und dort «kann»-Bestimmungen in «muss»-Vorgaben umgewandelt. Ist eines der erwähnten Kriterien erfüllt, ist die Erteilung einer Bewilligung zwingend ausgeschlossen. Dies wäre beispielsweise der Fall bei einer Lieferung von Kriegsmaterial an ein Bestimmungsland, das die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzt. Aber auch hier gilt: Es gibt kein Gericht, das dies überprüfen kann. Ausfuhrentscheide liegen allein im politischen Ermessen.
Patrick Angele: Der Schweizer Regierung scheinen die einschränkenden Artikel in der Kriegsmaterialgesetzgebung nicht allzu wichtig zu sein. Ein Parlaments-Bericht einer untersuchenden Kommission kam 2006 zum Schluss, dass die Regierung die wirtschaftlichen Kriterien gegenüber den Menschenrechten höher gewichtet. Die Kommission rügte die Regierung darauf. Genützt hat es nichts. Deshalb ist die Initiative für ein totales Exportverbot notwendig.
Die Schweiz ist ein kleines Land. Ein Kampflugzeug überfliegt die Schweiz in etwa zehn Minuten. Weshalb kommen die Militärs auf die Idee Kampfflugzeuge als Luftpolizei einzusetzen, um eindringende fremde Flugzeuge abzuwehren? Fremde Flugzeuge haben die Schweiz längst durchflogen, bevor die Piloten der helvetischen Luftwaffe überhaupt gestartet sind.
Peter Hug: Das stimmt so nicht. Pro Jahr fliegt die Schweizer Luftwaffe zwischen 300 und 400 Einsätze, um Flugzeuge, mit denen die Radarverbindung abgebrochen ist oder die sich aus anderen Gründen nicht mehr auf dem vorgegebenen Kurs befinden, wieder auf die richtige Luftstrasse zurück zu befördern. Diese luftpolizeiliche Aufgabe ist unverzichtbar. Im äusserst dicht beflogenen Schweizer Luftraum würde sonst ein unheilbares Chaos ausbrechen. Zur Erledigung dieser wichtigen Aufgabe genügen aber die vorhandenen Flugzeuge längst. Dafür braucht es keine neuen Kampfflugzeuge.
Patrick Angele: Der Irrglaube, dass Kampfflugzeuge geeignet für luftpolizeiliche Aufgaben sind, sitzt tief. Bis weit in die Sozialdemokratie hinein scheint das Märchen zu greifen. Eine weitere spannende Frage ist: Was dann mit einem «fremden» Flugzeug, welches sich nicht an die Anweisungen der Flugsicherung hält, passiert. Die Schweiz kennt kein Gesetz welches den Abschuss eines solchen rechtfertigen würde.
Wie schätzen Sie die Chancen der drei Volksinitiativen ein?
Peter Hug: Gemäss Meinungsumfragen sind vorab die Chancen der Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt» sehr gut. Möglicherweise wird das Parlament unter dem Druck dieser Initiative nun einige Zugeständnisse beschliessen. Andernfalls dürfte sie mit klarem Mehr überwiesen werden. Auch die Initiative «Gegen neue Kampflugzeuge» hat laut Meinungsumfragen Chancen, eine Mehrheit zu finden. Am wenigsten Chancen hat die Initiative «Für ein Verbot der Kriegsmaterial-Exporte». Hat das Volk zwischen Moral und Arbeitsplätzen eine Wahl zu treffen, so hat es sich bisher noch immer für die Arbeitsplätze ausgesprochen.
Patrick Angele: Durch das Zustandekommen der drei Initiativen ist die friedenspolitische Linke in der Schweiz erstarkt. Die Initiative «Für den Schutz vor Waffengewalt» und die Initiative «Gegen neue Kampflugzeuge» haben gute Chancen auf eine Annahme. Aufgrund der Wirtschaftslage wird es die Initiative gegen Waffenausfuhren schwieriger haben. Doch wir sind zuversichtlich!
Wer Beihilfe zu einem Verbrechen leistet, hätte eigentlich mit einer Strafe zu rechnen. Das schweizerische Strafrecht sieht keine Ausnahmereglungen für die Beihilfe bei Verbrechen während eines Krieges vor. Werden die Initianten der Volksinitiative «Für Verbot der Kriegsmaterialexporte» auch in Betracht ziehen gegen den Bund strafrechtlich vorzugehen, etwa im Fall der Giftgasangriffe mit Pilatus Flugzeugen im Irak oder in anderen Fällen?
Peter Hug: Das Schweizer Strafrecht betrifft praktisch ausschliesslich schuldhaftes Handeln von Individuen. Klagen gegen Firmen sind nahezu gänzlich ausgeschlossen. Um eine Anzeige gegen eine konkrete Person zu machen, müssten aber ausreichend Anhaltspunkte beigebracht werden, welche deren Schuldhaftigkeit konkret belegen. Es braucht also den Namen eines Firmenbosses oder eines konkreten Waffenschiebers usw. und ausreichend präzise Kenntnisse über deren Beitrag zum Exportgeschäft. Ferner müsste zwischen dem konkreten Handeln dieser Person und der Straftat eine ausreichend enge Verbindung hergestellt werden können. Man müsste also wissen, dass genau diese Waffe, die diese Person exportiert hat, zur Stunde X am Ort Y zum Verbrechen an Z geführt hat. Dann müsste dieser Person noch der Vorsatz nachgewiesen werden, diese Straftat zu begehen, oder zumindest den Eventualvorsatz, die Folgen bewusst in Kauf genommen zu haben. In der Regel fehlen für all diese unverzichtbaren Anklagepunkte schlicht die Informationen. Könnten diese beigebracht werden, so wäre sicher mit einem sehr interessanten Prozess zu rechnen.
Patrick Angele: Solche Klagen stehen im Moment nicht zur Debatte. Bei der GSoA konzentrieren wir uns voll auf die kommenden Volksbefragungen. Was danach geschieht ist offen.
Heute sind in der Schweiz rund 2,4 Millionen Schusswaffen praktisch unkontrolliert im Umlauf. Ein Grossteil davon sind Ordonnanzwaffen, die ohne ersichtlichen Grund immer noch in den Haushalten der Armeeangehörigen aufbewahrt werden. Diese Waffen stellen ein grosses Sicherheitsrisiko dar.
Immer wieder kommt es mit Armee- und anderen Waffen zu Familiendramen und Selbstmorden. Alleine durch Armeewaffen sterben jedes Jahr rund 300 Menschen. Wenn Schusswaffen nicht so leicht verfügbar wären, könnten nicht wenige tödliche Kurzschlusshandlungen verhindert werden. 36% der Männer, die sich selbst töten, greifen zur Waffe. Und fast jeder zweite Waffensuizid wird mit der Armeewaffe verübt.
Bei vielen Fällen von häuslicher Gewalt wird die Waffe im Haus von Männern als Machtinstrument eingesetzt. Schon die latente Drohung mit Waffengewalt kann Frauen und Kindern das Leben zur Hölle machen. Deshalb muss endlich mit dem verhängnisvollen Männlichkeitsideal «wehrhaft ist ehrhaft» gebrochen werden.
Die Volksinitiative für den Schutz vor Waffengewalt will die Armeewaffe ins Zeughaus verbannen. Der Waffenbesitz soll auf Personen beschränkt werden, die einen Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis erbringen können. Weiter fordert die Initiative die Einführung eines nationalen Waffenregisters und ein Verbot von besonders gefährlichen Waffen wie Pump Actions.
Diese Initiative will den Kriegsmaterial-Exporten, dem Geschäft mit dem Tod, einen Riegel schieben. Mit einem Verbot von Waffenausfuhren kann die Schweiz ihrem humanitären Engagement neue Glaubwürdigkeit verleihen und ein starkes Zeichen für eine friedlichere Welt setzen.
Die Schweiz ist wirtschaftlich nicht auf Waffenausfuhren angewiesen. Die Umstellung der Rüstungsbetriebe auf zivile Produktion müsste vorangetrieben werden. Die Initiative sieht flankierende Massnahmen vor, mit denen der Bund die vom Ausfuhrverbot betroffenen Regionen und Arbeitnehmenden unterstützen soll.
Im Jahre 2008 exportierte die Schweiz für 721,9 Millionen Franken Kriegsmaterial in 72 Länder. Dies entspricht einer Zunahme um 55,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr und einem Anteil von 0,33 Prozent an der der gesamten Warenausfuhr der Schweizer Wirtschaft. Gemäss Angaben des Branchenverbands Swissmem wurden in der schweizerischen Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie im Jahr 2008 rund 286000 Franken pro ArbeitnehmerIn umgesetzt. Ein einfacher Dreisatz führt zu einer Schätzung von rund 2500 Stellen, die heute direkt von der Ausfuhr von Kriegsmaterial abhängen. Dazu kommt die Ausfuhr von besonderen militärischen Gütern, über die keine offizielle Statistik geführt wird, die aber höchstens noch einmal 1600 Stellen schaffen dürfte, wie die GSoA schätzt.
Unter Artikel 25 des Schweizerischen Strafgesetzbuches fallen Delikte wie Beihilfe zum Mord, zu vorsätzlicher Tötung, zu schwerer Köperverletzung und zu schwerer Sachbeschädigung. Gehilfe bei solchen Straftaten ist derjenige welcher «zu einem Verbrechen oder zu einem Vergehen vorsätzliche Hilfe leistet», wer also auch «vorsätzlich in untergeordneter Stellung die Vorsatztat eines andern fördert». Einen strafrechtlichen Freipass für die Tätigkeit von Waffenexporteuren und ihren Helfershelfer in Politik und Wirtschaft gibt es nicht. Diese Verbrechen sind, laut Artikel 75bis des Strafgesetzbuches, sogar unverjährbar.
Siehe auch Reto Locher: «Die Strafrechtliche Verantwortlichkeit von schweizerischen Kriegsmaterialexporteuren» (Lizentiatsarbeit bei Prof. Dr. G. Jenny, September 2000, sowie in der Zeitschrift Plädoyer 5/05)
Das VBS (Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport) hat im Sommer 2003 erstmals konkret vorgeschlagen, dass neue Kampfflugzeuge zur Ersetzung der Tiger-Flotte gekauft werden sollen. Die neuen Flugzeuge sollen die Tiger-Flugzeuge ersetzen und mit dem im Jahr 1993 beschafften F/A-18-Kampfjets die neue Flotte der Schweizer Luftwaffe bilden. Das neue Flugzeug soll in den Plänen der Armee für folgende Aufgaben gekauft werden: (Ständige) Luftaufklärung, Luftverteidigung und Erdkampf als operatives Feuer. Die Armee will ein polyvalentes Kampfflugzeug kaufen. Folgende Flugzeugtypen wurden ab Juli 08 in der Schweiz getestet und evaluiert: SAAB Gripen; Dassault Rafale; Eurofighter. Die Kosten für diese Jets belaufen sich je nach Vorstellung der Armee auf 3-4.5 Milliarden Franken. Bereits sind zahlreiche Lobbyisten für die Flugzeughersteller daran, die Schweizer ParlamentarierInnen für den Kauf ihres Produktes zu «bearbeiten».
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