friZ 3/2008

Keine Rückschaffungen nach Tschetschenien

Die Gesellschaft für bedrohte Völker, Solidarité sans frontières, die Schweizerische Flüchtlingshilfe und Amnesty International haben gemeinsam das Bundesamt für Migration (BFM) aufgefordert, auf seinen Entscheid zurückzukommen, abgewiesene Asylsuchende in die russische Teilrepublik Tschetschenien zurückzuschaffen. Das BFM hatte per Anfang August 2008 eine Änderung der Wegweisungspraxis für abgewiesene Asylsuchende aus Tschetschenien verfügt und diese mit einer angeblich «veränderten Sicherheits- und Menschenrechtslage» vor Ort begründet. Laut BFM herrscht in Tschetschenien «keine Situation der allgemeinen Gewalt» mehr. Regionale und internationale Menschenrechtsorganisationen sowie internationale Gremien wie das UNHCR und der Europarat teilen diese Einschätzung jedoch nicht. Gemäss ihren übereinstimmenden Informationen ereignen sich in Tschetschenien beinahe täglich bewaffnete Zusammenstösse, in die auch russische und tschetschenische Sicherheitskräfte involviert sind. Eine - unvollständige - Statistik weist für das erste Halbjahr 2008 88 Fälle von Entführungen oder Tötungen sowie 156 illegale Festnahmen auf. Obwohl die Gewalt in Tschetschenien im Vergleich zu den letzten Jahren leicht abgenommen hat, kommt es nach wie vor zu Übergriffen, gerade auch von Seiten eben dieser staatlichen Behörden. Es sei folglich davon auszugehen, dass die zwangsweise Rückführung von Personen nach Tschetschenien immer noch ein unkalkulierbares Risiko darstelle, schreiben die vier Schweizer Organisationen.

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