FriZ 1/2007

Letztes Jahr feierten wir in der Schweiz das zehnjährige Bestehen des Zivildienstes. Vielleicht können wir schon bald auf die prüfungsfreie Zulassung anstossen.Von Ruedi Tobler

Gewissensprüfung ade?

Ziemlich genau zwei Jahre nach der Einreichung einer Motion von Nationalrat Heiner Studer zur Einführung des Tatbeweises im Dezember 2004 hat sich der Nationalrat am 18. Dezember 2006 der vom Ständerat abgeänderten Version des Vorstosses angeschlossen. Damit muss der Bundesrat gegen seinen Willen eine Vorlage für die Zulassung zum Zivildienst ausarbeiten lassen, «die kostengünstiger und für alle Beteiligten deutlich weniger aufwendig als die heute geltende Lösung ist, transparenten Grundsätzen folgt, zu gerechten Ergebnissen führt und auch den Tatbeweis berücksichtigt».

Ehrgeiziger Zeitplan

Erfreulicherweise hat der Bundesrat bzw. das zuständige Volkswirtschatsdepartement (EVD) umgehend die Umsetzung an die Hand genommen und eine interdepartementale Arbeitsgruppe eingesetzt, unter der Leitung der Vollzugsstelle für den Zivildienst. Sie soll gemäss einer Verlautbarung des EVD:

Der Zeitplan ist ehrgeizig. Die Revision des Zivildienstgesetzes soll 2008 den Eidgenössischen Räten unterbreitet werden, so dass sie – falls kein Referendum ergriffen wird – auf 2009 in Kraft treten kann (denn der jetzige «Leistungsauftrag» der Vollzugsstelle für Zivildienst läuft bis Ende 2008). Bis dahin «besteht die Herausforderung für die Vollzugsstelle für den Zivildienst und die Zulassungskommission des Zivildienstes darin, die Durchführung der Zulassung zu gewährleisten und ihre Mitarbeitenden bzw. Mitglieder bis zum Schluss bei der Stange zu halten. Denn mit der Inkraftsetzung des neuen Rechts fallen die meisten Stellen im Zulassungsverfahren weg und die Zulassungskommis-sion wird aufgehoben.» Deren ordentliches Mandat läuft Ende 2007 ab, soll aber verlängert werden, «längstens bis zur Aufhebung der Zu-lassungskommission».

Fixe Dienstdauer oder Zeitrahmen?

Am 15. Februar 2007 hat die interdepartementale Arbeitsgruppe vier Vertreter des Zivildienstkomitees zu einer Aussprache zur Umsetzung der Motion Studer eingeladen. Aus unserer Sicht ist sie erfolgreich verlaufen. Wir konnten unsere Anliegen einbringen: Im Zentrum steht für uns die Abschaffung der Gewissensprüfung, die Frage der Dauer ist derzeit weniger bedeutsam.
Es ist wahrscheinlich, dass eine der Lösungsvarianten, die in der Vernehmlassung zur Diskussion gestellt werden, darin bestehen wird, dass das Gesetz eine Bandbreite für die Dauer des Zivildienstes (z.B. 1,2 bis 1,5-fache Dauer gegenüber dem Militärdienst) enthält, innerhalb derer der Bundesrat die konkrete Dauer festlegen kann. Nach dem EVD-Zeitplan soll diese Vernehmlassung noch in diesem Jahr durchgeführt werden. Darauf haben wir uns vorzubereiten, um möglichst viel Unterstützung für die Tatbeweislösung zu gewinnen.

Ruedi Tobler ist Präsident des Schweizerischen Friedensrates und im Vorstand der Militärverweigerer-Beratungsstelle St. Gallen engagiert.

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