In der Demokratischen Republik Kongo haben sich ehemalige Kindersoldaten angeblich an Putschversuchen zum Sturz des früheren Präsidenten Laurent Kabila beteiligt und vegetieren seither im Gefängnis dahin, möglicherweise droht ihnen die Todesstrafe. Aus Kolumbien wissen wir von Kindersoldaten der Rebellen, die als Kriminelle in Jugendgefängnissen interniert und dort erheblichen Gefahren ausgesetzt sind. Aus Afghanistan und Indonesien hören wir von gefangen genommenen Kindern, denen die Verurteilung durch Stammesgerichte und Rebellengruppen droht.
Ein Workshop der Coalition in Indien warf ein Schlaglicht auf die Methoden und die Gesetzgebung, denen Kinder unter den Stichworten "Anti-Terrorismus" und "nationale Sicherheit" ausgesetzt sind. Die Folgen: "Verschwundene", willkürliche Verhaftungen, Folter und sogar Massenmord. Im September 2000 forderte das Komitee für die Rechte des Kindes alle Staaten auf, "ihre Notstands und/oder Sicherheitsgesetzgebung zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie geeignete Sicherungsmassnahmen enthält, um die Rechte der Kinder zu schützen und Gewalt gegen sie zu verhindern..."
Es gibt zudem wachsende Besorgnis über Staaten, die Kinder unter 18 Jahren für ihre Streitkräfte oder andere militärische Institutionen (z.B. Militärschulen) rekrutieren und sie einem System der Militärgerichtsbarkeit, militärischer Strafen und Disziplin aussetzen, das oftmals mit den internationalen Standards der Jugendgerichtsbarkeit unvereinbar ist. Wesentliche Fragen sind die Verfahrensprozeduren, die für Jugendliche anzuwendenden Schutzmaßnahmen und Strafmethoden, dies schließt bei manchen Beispielen (speziell während des Krieges) die Todesstrafe ein. Nachdem Mitglieder der Coalition das Thema auf die Tagesordnung brachten, forderte das Komitee für die Rechte des Kindes die Staaten auf, "alle Bestimmungen der Kriminalgesetzgebung inklusive der Prozessordnung, die sich mit Kindern unter 18 Jahren befasst (eingeschlossen jede spezielle militärische Gesetzgebung), sodass ihre Übereinstimmung mit den Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention sichergestellt ist, zu überprüfen."
Besondere Handlungsfelder ergeben sich auch dort, wo Kindersoldaten sowohl die Täter wie auch die Opfer gravierender Menschenrechtsverletzungen sind. Wie Graca Machel bereits 1996 in ihrer Studie darstellte, "zeigt das Dilemma des Umgangs mit Kindern (...) wie schwierig es ist, Verantwortlichkeit für Verbrechen, die Gerechtigkeitsvorstellungen einer Gesellschaft und 'das Wohl des Kindes' auszubalancieren."
Die Fragestellung gewann Ende 2000 besondere Brisanz, als die UN begann, einen Sondergerichtshof zur Aufarbeitung der Kriegsverbrechen in Sierra Leone einzurichten und sich über die Frage des Umgangs mit Kindersoldaten zerstritt, die möglicherweise schreckliche Grausamkeiten begangen hatten. Nach vielen Diskussionen klagt das Sondergericht jetzt nur diejenigen an, "die besonders verantwortlich" (auch für die Rekrutierung von Kindern) sind, für Kinder hingegen ist eine Wahrheits- und Versöhnungskommission zuständig.
In anderen Situationen werden traditionelle oder gemeinschaftliche Prozesse angewendet, um sowohl den Bedürfnisse der Kinder nach Rehabilitation und Reintegration wie auch die Bedürfnisse der Gemeinschaft nach Verantwortlichkeit und Versöhnung nachzukommen.
Rory Mungoven war bis April 2002 Koordinator der Coalition to Stop the Use of Child Soldiers.
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