FriZ 3/2004

Die Nord-Süd-Gegensätze werden zusehends privatisiert, das heisst, direkt in unsere Privatwohnungen verlagert. Waren es bis anhin die Hausangestellten aus Ländern des Südens, so sind es seit neuestem die aus dem Asylbereich ausgegrenzten Personen mit Nichteintretensentscheid, die uns direkt mit ihren berechtigten Ansprüchen auf ein besseres Leben konfrontieren. Von Anni Lanz

Privatisierung des Asylwesens

Der Bundesrat will künftig alle Asylsuchenden mit einem negativen Entscheid zu Sans-papiers machen (s. Randspalte). Dennoch: Migration findet statt, trotz aller die Menschenwürde verletzenden Abschreckungsmassnahmen. Die neuesten Vorschläge, welche Asylsuchende per Dekret zu "Illegalen" erklären, verdrängen die Migrationsfrage aus dem öffentlichen Bereich. Sans-papiers kosten den Staat - im Gegensatz zu AsylbewerberInnen - nichts. Aber damit nicht genug: Allein schon die Anwesenheit eines Sans-papiers gilt als Delikt. Und dieses juristische Konstrukt der "illegalen Anwesenheit" wirkt wie eine ansteckende Krankheit: Wer mit Sans-papiers in Kontakt kommt, wird selbst straffällig.

Vogelfrei

JournalistInnen schreiben oft, Asylsuchende mit einem Nichteintretensentscheid würden untertauchen. Das ist falsch. Asylsuchende werden mit behördlicher Verfügung in den Empfangsstellen zu Sans-papiers erklärt und dann auf die Strasse gestellt. So sind sie gewissermassen vogelfrei, der Willkür und der Schutzlosigkeit ausgeliefert. Sie erhalten die Auflage, die Schweiz unmittelbar und "eigenverantwortlich" zu verlassen - eine Auflage, die sie in der Regel gar nicht erfüllen können. Sie haben ja keine Möglichkeit, legal in ein Nachbarsland auszureisen. Es wird ihnen also befohlen, sich mit eigenen Mitteln auszuschaffen. Dieser Befehl ist auf ein Gesetz abgestützt. Wie die neuen Sans-papiers diesen Befehl ausführen sollen, entzieht sich der Verantwortlichkeit der Behörden.

Das neue juristische Konstrukt führt zu den absurdesten Situationen: Auf den Strassen Basels zum Beispiel sind die Sans-papiers einer wahren Jagd durch die Polizei ausgesetzt. Jedesmal, wenn sie erwischt werden, erhalten sie eine Geld- und Gefängnisstrafe wegen illegalen Aufenthalts. Das Strafkonto der völlig mittellosen Sans-papiers - sie sind ja von der Sozialhilfe ausgeschlossen - wächst so ins Grenzenlose. Ebenso die statistischen Zahlen zur "Ausländerkriminalität".

Die Basler Stadtpolizei überführt die Aufgegriffenen häufig in die Kantone, die für die Ausschaffung zuständig sind. Doch dort sind die Gefängnisplätze rar und die Beamten träge. Die Aufgegriffenen kehren meistens nach Basel zurück und laufen der Polizei erneut in die Hände - ein zermürbendes Katz- und Mausspiel.

Ein Bett auf Zeit

Sie rufen uns beharrlich "Mama", die jungen Gestrandeten aus den armen Ländern, die wir (fast ausschliesslich Frauen) bei uns aufnehmen. Von uns erwarten sie, dass wir die Kluft zwischen ihren Erwartungen an den reichen Norden und dessen Abweisung überbrücken. Sie kommen mit dem festen Glauben an eine bessere Welt und an einen gütigen Gott, der sie leiten möge. Hier, in der Heimat der einstigen Heilsverkünder, schimpft man ihren Glauben Missbrauch.

George und Paul, zwei Zwanzigjährige, kommen aus einem Land, das durch Bürgerkriege völlig zerstört ist. Sie haben fast alle ihre Angehörigen verloren. Dies gilt nicht als Asylgrund. Sie können keine Reisedokumente vorlegen, ihren Angaben wird nicht geglaubt. Nach drei Wochen Aufenthalt in der Empfangsstelle werden sie in die Illegalität entlassen, mit der Auflage, dorthin zurück zu kehren, woher sie gekommen sind.

Nur eine Minderheit schafft die beschwerliche und gefährliche Flucht nach Europa. George und Paul davon zu überzeugen, dass sie sofort wieder in ihre Heimat zurück kehren müssen, ist ein Ding der Unmöglichkeit. Wir lassen ihnen etwas Zeit, um mit der schwierigen Situation klar zu kommen. Wir geben ihnen ein Bett und zwei Mahlzeiten pro Tag. Aber auch nach zwei Monaten ist der Traum auf ein besseres Leben noch nicht ausgeträumt. Paul möchte in Europa eine Berufsausbildung absolvieren, George möchte studieren. Sind denn diese Wünsche zweier Jugendlicher nicht legitim? Nein, sagen wir, die unverhofft als Ersatzeltern Adoptierten. Nein, sagen wir - stellvertretend für die reiche Welt: Ihr habt nicht das Recht auf ein Leben, das wir für uns selber beanspruchen. Eure Pflicht ist es, Eure Hoffnung auf ein besseres Leben zu begraben und in der zerstörten Heimat auszuharren.

Wir erklären dies George und Paul in verblümten Worten. Wir sagen: "Ihr habt hier in der Schweiz absolut keine Chancen. Ihr habt hier eine Unterkunft auf Zeit." George und Paul vergraben ihr Gesicht in den auf dem Tisch verschränkten Armen. Und wir fühlen uns schlecht und ungerecht. Was ist schon ein Bett auf Zeit angesichts der Schuldigkeit der reichen Länder gegenüber einem ausgeplünderten Kontinent?

Ein Bett auf Zeit bedeutet mehr als Gastfreundschaft. Es ist ein Akt des zivilen Ungehorsams gegen ein Gesetz, das die Menschwürde missachtet. Mehr noch: Auch humanere Migrationsgesetze vermögen die Kluft zwischen armen und reichen Ländern nicht zu schliessen. Um die Erwartungen von George und Paul zu erfüllen, müsste der Reichtum weltweit gerechter verteilt werden. Wir sind in unserer Privatwohnung mit einer wirtschaftspolitischen und nicht nur mit einer migrationspolitischen Aufgabe konfrontiert.

Kein Entrinnen

Samuel treffe ich auf der Strasse, die zum deutsch-schweizerischen Grenzzoll Kleinhüningen führt. Die Polizei hat ihm gesagt, er müsse die Schweiz sofort verlassen. Wenn sie ihn nochmals erwischten, würde er schwer bestraft. Samuel hat keine Reisedokumente. Ich kann ihn nur mit Mühe überzeugen, umzukehren. Es gibt für ihn kein Entrinnen aus diesem Land, das ihn verjagt.

Wir fühlen uns in der Falle, Samuel und ich. Seit April dieses Jahres leben wir in einem allgegenwärtigen Polizeistaat. Dieser beschützt die Wohlhabenden und die Reichen vor den Begehrlichkeiten der Habenichtse mit Mitteln, die gegen die Menschenwürde verstossen. Neoliberale Wirtschaft und Polizeistaat bedingen sich gegenseitig. Christoph Blocher repräsentiert sie in einer Person.

Dass das Recht nichts mit Gerechtigkeit zu tun habe, wie uns Juristen immer weismachen, dürfen wir als politische Subjekte nicht akzeptieren. Die Menschenrechte anerkennen die Würde eines jeden Menschen. Die sozialen, wirtschaftlichen, politischen und bürgerlichen Rechte sind unteilbar und universal. Die Menschenrechte schützen die Benachteiligten und nicht die Staaten. Für Samuel, George und Paul sind sie der Lichtstreifen am Horizont. Sie verpflichten uns alle, für eine uneingeschränkte Gerechtigkeit einzustehen.

Anni Lanz ist Mitglied von Solidarité sans frontières und dem Solidaritätsnetz Region Basel.


Geplante Verschärfungen im Asylwesen

Ende August 2004 hat der Gesamtbundesrat die von Justizminister Blocher vorgeschlagene Verschärfung des Asylgesetzes weitgehend gutgeheissen. Die folgenden neun Änderungen kommen jetzt vors Parlament:

Strenger mit Papierlosen: Asylsuchende müssen sich ausweisen können, sonst wird auf ihr Asylgesuch nicht eingetreten. Ausnahmen sollen möglich sein. Als Ausweise werden nur noch die Reise- und Identitätspapiere akzeptiert (keine Geburtsurkunden mehr).

Längere Ausschaffungshaft: Die Maximaldauer von neun Monaten Ausschaffungshaft soll auf achtzehn Monate verdoppelt werden. Auch Minderjährige zwischen 15 und 18 Jahre sollen bis zu zwölf Monate inhaftiert werden können.

Ausgedehnter Fürsorgestopp: Bereits seit Mai 2004 erhalten alle Asylsuchenden nur noch Nothilfe, wenn auf ihr Gesuch nicht eingetreten wird. Neu sollen auch die Fürsorgegelder gestrichen werden, wenn Gesuche abgelehnt wurden.

Gebühren für Wiedererwägungsgesuch: Wird nach negativem Asylentscheid ein Wiedererwägungsgesuch gestellt, soll dafür ein Gebührenvorschuss geleistet werden.

Weitergabe von Personendaten: Vor Abschluss eines Asylverfahrens sollen Daten an die Herkunftsstaaten weitergeleitet werden. Auch Angaben über Strafverfahren sollen weitergegeben werden, wenn die Herkunftsstaaten dies für eine Rückkehr verlangen.

Einschränkung der Bewegungsfreiheit: Reist ein Asylsuchender nach einem negativen Entscheid nicht aus, können die Kantone eine Begrenzung der Bewegungsfreiheit verfügen, wenn die Gefahr des Untertauchens besteht.

Kurzfristige Haft: Eine kurzfristige Haft kann verhängt werden, wenn zur Feststellung der Identität die Mitwirkung des Asylsuchenden benötigt wird.

Zwei statt drei Richter: Um die Beschwerdeverfahren zu beschleunigen, sollen nicht mehr drei, sondern nur noch zwei Richter entscheiden.

Sicherheitsleistungen bleiben: Der Lohnabzug, den arbeitstätige Asylbewerber in Kauf nehmen müssen, soll beibehalten und zum Ausreiseanreiz umfunktioniert werden.

Quelle: Bund, 26. August 2004


Inhaltsübersicht nächster Artikel