FriZ 3/2003

Die öffentlichen Diskurse in der Schweiz zum Thema Migration verschleiern systematisch die vorhandenen strukturellen Diskriminierungen von MigrantInnen. Annemarie Sancar zeigt, wie wir Ausgrenzung und Diskriminierung erkennen und benennen können und fordert uns auf, Handlungsspielräume im Alltag für eine Veränderung zu nutzen.1 Von Monika Allenspach

Kritische Blicke auf Identitäten in der Migrationspolitik

Migration findet statt. Migration ist für einzelne Menschen eine Chance, ihre Lebenssituation an einem anderen Ort zu verbessern. Vor Verallgemeinerungen über die Gründe der Migration soll hier jedoch gewarnt werden. Aufschluss darüber, warum jemand migriert, gibt der jeweilige individuelle Kontext. Migration ist vor allem aber auch eine wirtschaftliche Notwendigkeit. MigrantInnen werden eingesetzt als flexible Arbeitskräfte, ohne die die moderne Produktionsweise nicht auskommt.

Es stellt sich nun die Frage, wie die Ausbeutung der MigrantInnen in der Schweiz beschrieben wurde und beschrieben wird, ohne dass diese Ausbeutung als solche, also als eine Form von Sklaverei, erkannt wird. Das gelingt, in dem eine Beschreibungskultur entwickelt wurde (in der Schweiz seit den 50er Jahren), in der MigrantInnen als "minderwertig" dargestellt werden. Dieser "Minderwert" wird hergestellt, indem beschrieben wird, dass MigrantInnen aus "rückständigen Kulturen und Gesellschaften" kommen. Es herrscht eine darwinistische Vorstellung, dass MigrantInnen aus Ländern kommen, die "weniger entwickelt sind als wir". Der Kulturbegriff wird in diesen Zuschreibungen homogenisiert, eine Differenzierung innerhalb der "Kultur"(nationale Herkunft) ist nicht mehr zulässig. Eine Schlechterstellung der MigrantInnen gegenüber den SchweizerInnen im schweizerischen Nationalstaat erscheint deshalb natürlich. Ausbeutung und Ausgrenzung erscheinen normal.

Das eigene und das Fremde: drei Thesen

Annemarie Sancar stellt uns drei Thesen vor, wie im Nationalstaat Schweiz die Grenze zwischen dem Eigenen und dem Fremden hergestellt wird und welche Rolle dabei die Geschlechterdifferenz spielt:

These 1: Aus der Sicht des Nationalstaates ist es selbstverständlich, dass Fremd zugleich AusländerIn/MigrantIn bedeutet. Entlang dieser Grenze definieren wir (SchweizerInnen) uns als Mitglieder dieser konstruierten nationalstaatlichen Einheit und mit uns alle Institutionen z.B. des Schul- und Gesundheitswesen, der Politik usw. Diese nationale Wir-Gemeinschaft hat die Möglichkeit, die MigrantInnen als abweichende Individuen und insofern als problemverursachende Menschen zu beschreiben und sie als Nicht-Zugehörige auszugrenzen. Eines der häufigsten und stärksten Bilder in diesem Zusammenhang ist das Bild der "rückständigen Migrantin, die aus einer patriarchaleren Kultur" in die Schweiz kommt und wegen ihrer fehlenden Emanzipation die deutsche Sprache nicht lernt und sich deshalb kaum integriert. Solche Zuschreibungen und Erklärungen verschleiern die tatsächliche strukturelle Diskriminierung, die zugewanderte Frauen aufgrund ihrer Herkunft und ihres Geschlechts erfahren.

These 2: Als Folge der Ausländergesetzgebung verkörpern viele MigrantInnen das ihnen zugeschriebene traditionelle Bild.

Um die Trennung SchweizerInnen/AusländerInnen rechtlich zu untermauern wurde das Ausländergesetz Anfang der 1930er Jahre eingeführt. Damit wurde per Gesetz legitimiert, dass die AusländerInnen schlechter gestellt sind. Dieses Gesetz differenziert nicht nach Geschlecht, ausser beim Abschnitt über die Cabaret-Tänzerinnen. Die Umsetzung dieses Gesetzes in unserem patriarchalen Kontext hatte zur Folge, dass sehr viele Frauen im Familiennachzug des Ehemannes in die Schweiz kamen und "nur" vorgesehen waren für Reproduktionsarbeit. Eine Folge dieser Gesetzgebung ist der enge Gestaltungsraum für Frauen, insbesondere für diejenigen, die im Familiennachzug ("Zweck: Verbleib beim Ehemann") eingereist waren. Sie werden geradezu in Rollen gedrängt, die ohne Mühe eingepasst werden können mit Bildern über traditionelle Frauen aus dem Süden (d.h. vor allem in den häuslichen privaten Sektor der Reproduktionsarbeit).

These 3: Unklare Rechtsbegriffe führen dazu, dass rassistische und sexistische Konzeptionen herangezogen werden (können), um über Ein- oder Ausschluss zu entscheiden. Als Beispiel sei hier das Einbürgerungsgesetz genannt, das neben formalen Kriterien wie zwölf Jahre Aufenthalt in der Schweiz auch das Kriterium "Vertraut mit den hiesigen Verhältnissen" aufführt. Dieses lässt den Einbürgerungsbehörden viel Spielraum, in dem sie zur eigenen Orientierung oft auf Bilder des Fremden in Abgrenzung zum eigenen Schweizerischen zurückgreifen. Das wiederum hat zur Folge, dass solche Entscheide dann letztlich stark subjektiv gefällt werden.

Fremdheit plus Geschlecht legitimiert Ausgrenzung

Oftmals wird so genannt mangelnde Integration darauf zurückgeführt, dass MigrantInnen angeblich aus einer Gesellschaft kommen, die patriarchaler sei als die Schweiz. Das Fremde bei den MigrantInnen lässt sich so zurückführen auf ihre Rückständigkeit bezüglich der Emanzipation der Frauen. Der Verweis auf patriarchale Herrschaftsstrukturen, in welchen die MigrantInnen angeblich sozialisiert worden sind, bewirkt eine Vergeschlechtlichung der Differenz des Eigenen und des Fremden und gleichzeitig eine Kulturalisierung der Geschlechterdifferenz So müssen die Geschlechterhierarchien nur in der Beschreibung des Fremden als ernstes Problem wahrgenommen werden, und zwar in der Regel als Problem des muslimischen Patriarchats. Das Herrschaftsverhältnis zwischen den Geschlechtern wird dadurch nationalisiert und jederzeit nach aussen verschiebbar.

Differenz vom Wir zum Fremden

Es stellt sich die Frage, in welchen Situationen die unterschiedliche nationale Zugehörigkeit die bestimmende Ausgangsdifferenz ist, auf der Beurteilungen und Entscheide basieren. Wo fängt eine Argumentationskette damit an, dass das Fremde anders ist und damit ein Problem darstellt? Ein eklatantes Beispiel stellt die Beschreibung von Gewalt in den Medien dar, insbesondere von häuslicher Gewalt. Hier wird die Differenz vom Wir zum Fremden immer wieder hergestellt, wobei die Fremden als patriarchale Männer und unterdrückte Frauen dargestellt werden. Die Ursache von Gewalt wird hier kulturell begründet, wogegen bei häuslicher Gewalt im schweizerischen Kontext die Ursache in der Regel psychologisch begründet wird. Die hier gewählten Argumentationsketten haben verschiedene Ausgangspunkte.

Wenn sich die Differenz entlang nationaler Zugehörigkeit herstellen lässt und die Argumentation auf dieser Logik beruht, erscheint der Ausschluss von MigrantInnen natürlich; und auch, wo strukturelle Ausgrenzung die Folge ist, bedarf es kaum einer Erklärung, die Legitimation ergibt sich selbstredend. Solche Verschleierungen führen dazu, dass der Zugang von MigrantInnen auch dort stark eingeschränkt ist, wo die nationale Zugehörigkeit eigentlich kein Zugangskriterium wäre (z.B. beim Recht auf Bildung).

Ein Beispiel für einen solchen differenten Ausgangspunkt und eine dazugehörige Argumentationskette: Migrantinnen wird am Anfang Abweichung unterstellt; z.B. im Bild von der isolierten ausländischen Frau im Unterschied zur integrierten Schweizerin im Quartier. Das - ethnographisch angereicherte - Bild der isolierten Migrantinnen lässt verschiedene Schlüsse zu, die z.B. zu Interventionen im Bereich der Gemeinwesenarbeit führen. Es wird ein besonderes Programm entwickelt, das die Integration fördern soll. Wenn nun Migrantinnen dieses Programm nicht beanspruchen, wird gefolgert, dass sie sich aufgrund ihrer Kultur nicht integrieren wollen oder können. Damit wird den Migrantinnen unterstellt, dass sie nicht als Individuen an der Gesellschaft teilnehmen. Wir muten ihnen nicht zu,

dass sie sich auch einmal distanziert über ihre Herkunftskultur, ihren Lebensstil Gedanken machen und sich mit ihren Werten und Traditionen auseinandersetzen können. Wir sehen sie als entindividualisierte Bestandteile eines Kollektivs, in das die fremde Kultur eingegossen wird.

Um diese Verschleierung von Diskriminierung in der einzelnen Situation oder Rede benennen zu können schlägt Annemarie Sancar sechs Schritte einer Analyse vor, die uns befähigen, in der eigenen Rolle Handlungsspielräume zu erkennen und zu nutzen:

1. Kontexte klar bestimmen, insbesondere die Machtverhältnisse des Kontextes benennen

2. Welche Diskurse lassen die Ausgrenzung in diesem Kontext als naturgegeben erscheinen? Woher kommen die Bilder? Wo wird über den Gebrauchswert bestimmter Redebausteine entschieden? Wie entstehen solche Diskurse über das Fremde?

3. Was verschleiern diese Diskurse? Wie wird die tatsächliche Ausgrenzung verschleiert?

4. Die erkannte strukturelle Ausgrenzung muss benannt werden

5. Die gewonnenen Erkenntnisse sind Grundlage für eine politische Praxis, die die Herrschaftsverhältnisse hinterfragen und abbauen will.

6. Es ist wichtig, in der eignen Rolle (z.B. als Lehrerin oder Politikerin) die Funktion, den Handlungsspielraum und die Grenzen zu erkennen und zu nutzen, um zu vermeiden, dass man sich an einem Ort engagiert, wo man aufgrund der Funktion und des Wissens keinen Zugriff haben kann.2

Annemarie Sancar ist Ethnologin und als Programmbeauftragte bei der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit DEZA in der Sektion Gouvernance, Sektion Gender tätig. Ausserdem ist sie Dozentin an der Hochschule für Soziale Arbeit Luzern und sitzt für das Grüne Bündnis im Berner Stadtparlament.

Fussnoten

1 Im Folgenden stütze ich mich auf die Ausführungen von Annemarie Sancar in ihrem Referat am Kongress womanoeuvres und ihren Artikel "Geschlechterdifferenz und Ethnisierung in Migrationsdiskurs und Migrationspolitik". Ausgangspunkt und Kontext ihrer Ausführungen ist die Schweiz als Nationalstaat, welcher Migration kennt und Einwanderungspolitik betreibt.

2 Der cfd hat als feministisches Hilfswerk aufgrund einer solchen Analyse die Projekte "wisdonna" und "wisnina" entwickelt


Literatur

Sancar Annemarie: "Geschlechterdifferenz und Ethnisierung in Migrationsdiskurs und Migrationspolitik", in: Als hätten sie uns neu erfunden, Luzern 2003, S. 55-63, Edition Exodus, Hrsg. Walz Heike u.a.

"Migration findet statt, Reden gegen die Aufregung", cfd- Dossier 2/1999

"Schleiersichten, Perspektivenvielfalt als Sehschule", cfd-Dossier 2/2000


Inhaltsübersicht nächster Artikel