FriZ 3/2003

Wir werden sie wahrscheinlich schon nächstes Jahr in den Kantonen mit Empfangsstellen und Grossstädten auf der Strasse treffen: Tausende von mittel- und obdachlosen Asylsuchenden. Dringliche Gesetzesvorschläge wollen einen grossen Teil der Asylsuchenden zu Sans-papiers machen. Von Anni Lanz

Neoliberale Flüchtlingspolitik

"Was tue ich, wenn ich von einer schäbig gekleideten Person angebettelt werde?", fragte die Rednerin Anny Hefti-Misa von Babaylan an der Kundgebung "Rechte statt Schranken" vom 15. März in Bern. "Was tun wir in solchen Alltagssituationen, die eine generelle gesellschaftlich Haltung widerspiegeln? Achtet die Schweizer Regierung und Verwaltung die Menschenwürde der weniger privilegierten Bevölkerung? Und sind sie willens, deren Situation zu verbessern?"

Drei Wochen später, am 4. April, präsentierte das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) an der nationalen Asylkonferenz einen als Sparmassnahme bezeichneten Gesetzesvorschlag, der die Zivilbevölkerung noch weit häufiger mit Anny Heftis Frage konfrontieren wird: Künftig sollen Asylsuchende fünf Tage nach einem rechtskräftigen Nichteintretensentscheid - sofern sie keine Beschwerde geschrieben haben - aus dem Asylbereich ausgegliedert und zu "Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel", zu Sans-papiers, gemacht werden. Sie seien dann für ihren Aufenthalt, ihre Aus- und Weiterreise selbst verantwortlich, so die neoliberale BFF-Doktrin.

Das BFF rechtfertigt die Notmassnahme mit dem angeblichen Missbrauch durch Asylsuchende. Wer die Asylpraxis kennt, weiss, dass die Fluchtgründe von traumatisierten Personen in den Schnellverfahren kaum mehr zur Sprache kommen. Eine Beschwerde gegen einen solchen Entscheid soll nun innerhalb von fünf Tagen erfolgen müssen. Ohne unentgeltliche und kompetente Rechtshilfe sind Asylsuchende ohnmächtig einer niederwalzenden Verfahrensmaschinerie ausgeliefert. Zwar ist gemäss Bundesverfassung der Staat für die Nothilfe aller in der Schweiz lebenden Personen zuständig. Doch ob die frisch geschaffenen Sans-papiers innert nützlicher Frist eine staatliche Überlebenshilfe finden, lässt sich bezweifeln. Muss einmal mehr die Zivilgesellschaft in die Lücke springen? Verlagert auch diese Sparmassnahme sozialstaatliche Leistungen zu den vorwiegend von Frauen geführten Basis-Organisationen?

Menschen wie Menschen behandeln

Noch bilden die ehemaligen Asylsuchenden eine Minderheit unter den in der Schweiz lebenden Sans-papiers. Die meisten sind durch den Verlust einer fremdenpolizeilichen Aufenthaltsbewilligung zu Sans-papiers geworden. Da sie stets von einer Ausschaffung bedroht sind, nehmen sie ihre Rechte nicht wahr, führen zu Spottlöhnen jede schmutzige und anstrengende Arbeit aus. Sans-papiers sind das neoliberale Vorbild für "Selbstverantwortung": Sie erheben keinen Anspruch auf Sozialleistungen, berufen sich kaum auf ArbeitnehmerInnenrechte, sind beliebig auswechselbar; sie existieren bloss als Arbeitskraft, nicht aber als Personen. Aus neoliberaler Sicht ist es naheliegend, Sans-papiers zu produzieren, statt sie zu legalisieren. Aus rechtsstaatlicher und menschenrechrechtlicher Sicht hingegen ist die neue Sklavenhaltung unakzeptabel. Die schwer erkämpften und äusserst zaghaften Einzelfallregelungen von Sans-papiers in der Schweiz sind ein widerwilliges Zugeständnis der Behörden an die Menschenrechte. In den vergangenen 20 Monaten wurden knapp 200 Eingaben von Sans-papiers positiv beurteilt. Der neuste Gesetzesvorschlag zur Ausgliederung von Asylsuchenden ist eine weitere Konzession an die Maxime, Menschen wie Waren zu behandeln.

Menschen wie Menschen zu behandeln, grenzt im neoliberalen System zuweilen an zivilen Ungehorsam. Eine solche Aktion führten Solidarité sans frontières zusammen mit den Grünen und der SP im Kanton Aargau durch. Als die Fremdenpolizei aus dem Sans-papiers Dula M.1 alle Angaben über seine ArbeitgeberInnen und BeherbergerInnen herauspressen wollte, um diese zu bestrafen, haben neunzig Personen schriftlich erklärt, sie hätten ihm den Aufenthalt erleichtert. Wenn wir die neoliberale Ausgrenzung nicht mitspielen wollen, dann braucht es eine spürbare Solidarisierung mit den Ausgegrenzten: mit Protestbriefen und Protestaktionen an öffentlichen Orten sowie mit dem Stimm- und Wahlzettel.

Anni Lanz ist Mitarbeiterin bei Solidarité sans frontières.

1 Name von der Redaktion geändert


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