Kurze Chronologie der Menschenrechte

Der Begriff "Menschenrechte" trat in Europa zum erstenmal in der Erklärung der Menschen und Bürgerrechte von 1789 in Frankreich auf.

Das alte Konzept, welches das Verhalten des Staates gegenüber seinen BürgerInnen in dessen alleiniges Ermessen stellte, hatte nach dem zweiten Weltkrieg endgültig ausgedient; die Menschenrechte wurden internationalisiert. In der Charta der Vereinten Nationen (1945) wurde die Achtung der Menschenrechte zu einem der Ziele der internationalen Organisationen erhoben. Die UNO-Mitglieder wurden verpflichtet, die Menschenrechte zuschützen und zu fördern.

Die am 10. Dezember 1948 verabschiedete Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gilt als eigentlicher Durchbruch in der Menschenrechtsgeschichte. Sie zählt erstmals in der Weltgeschichte in einem internationalen, von Staaten ausgehandelten Dokument die Rechte auf, welche den Menschen um ihrer Würde willen zukommen sollen. Der juristisch verbindlichen Umsetzung der Allgemeinen Menschenrechtserklärung sollte die Verabschiedung der beiden Menschenrechtspakte (Pakt I: Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, Pakt II: Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte) dienen. Die Verabschiedung der beiden Pakte verzögerte sich jedoch wegen des kalten Krieges bis 1966. Zusätzlich dauerte es weitere zehn Jahre, bis 1976 die für ihr Inkrafttreten notwendige fünfunddreissigste Ratifikation erfolgte. Erst heute haben die beiden Pakte eine weltweite Unterstützung und Geltung erlangt.

 


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