Effizienter heisst nicht automatisch besser. Diese Binsenwahrheit könnte der bisherige Schluss sein aus den Bemühungen die Waffen- und Kriegsmaterial-Gesetzgebung zu verbessern. Vor mehr als einem Jahr hatte der forsche Wirtschaftsminister Pascal Couchepin den Vorschlag lanciert, die vier Gesetze, die sich im weiten Sinn mit Waffen beschäftigen (Gesetze über Kriegsmaterial, Güterkontrolle, Sprengstoff und das Waffengesetz) zu durchkämmen und vom Verwaltungsaufwand her zu straffen. Dagegen, dass bürokratische Doppelspurigkeiten gestrichen werden, hatte kaum jemand etwas einzuwenden, auch nicht die Arbeitsgemeinschaft für Rüstungskontrolle ARW oder amnesty international. Eine ganze Liste von Schlupflöchern und Lücken legten sie aber vor. Ein Beispiel: In der Kriegsmaterialverordnung sind Aufklärungsdrohnen militärische High-Tech-Geräte, die u.a. von Contraves, den Flugzeugwerken Emmen und israelischen Rüstungsfirmen gemeinsam produziert und vermarktet werden von einer Bewilligungspflicht ausgeschlossen.
Das Parlament hat in der Märzsession nun Couchepins "Deregulierungsvorlage" praktisch ohne inhaltliche Verbesserungen abgesegnet. Es kam aber auch nicht darum herum, eine Reihe von Anliegen zu diskutieren, die im Sinne einer griffigen Gesetzgebung gegen Waffen- und Kriegsmaterialgeschäfte nötig sind. Der Bundesrat hat ein paar Aufgaben bereits entgegengenommen und wird schrittweise Verschärfungen der Gesetzgebung vorschlagen. Nötig wäre jedoch eine Gesamtschau der bestehenden Lücken in Gesetz und Praxis.
Wie weit der Anspruch die Schweiz habe ein besonders strenges Gesetz und die Wirklichkeit auseinanderklaffen, zeigt sich besonders im Bereich des Waffengesetzes beim Thema Kleinwaffen, zu dem im Juli 2001 eine grosse internationale Konferenz stattfinden wird. Die Schweiz engagiert sich erfreulicherweise auf internationaler Ebene stark für die Einschränkung des Kleinwaffenhandels, in der Schweiz selber können aber unter Privaten Schusswaffen praktisch ohne Kontrolle gehandelt werden. Dass das Parlament dem jetzt ein Ende bereiten will, ist ein kleiner Lichtblick im Sinn einer griffigeren Gesetzgebung. Der Zweite: Der Bundesrat hat letztes Jahr eine Lieferung von SIG-Pistolen nach Venezuela abgelehnt, weil Hinweise bestünden, dass diese Waffen auf dem Schwarzmarkt nach Kolumbien weiterverkauft würden. Mit diesem Entscheid hat die Schweizer Regierung erstmals im Kleinwaffenbereich die Verantwortung wahrgenommen, die sie auch von anderen einfordert. Diese Politik muss sich nun auch in der Gesetzgebung niederschlagen.
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