Nebengedanken

"Wer ein Ausländer ist, bestimmen wir!" oder Was das schweizerische Bürgerrecht mit Kunst zu tun hat

Am 24. September hat das Schweizer Volk über die Initiative "für eine Regelung der Zuwanderung" abzustimmen. Ziel der Vorlage ist es, den Anteil von 18% ausländischer Staatsangehöriger an der Wohnbevölkerung der Schweiz nicht übersteigen zu lassen.

Doch einschneidender als die Quote dieser rund zehnten sogenannten Ausländerinitiative ist die Einführung einer neuen Berechnungsart. Lassen wir uns etwas auf die Zahlenspielerei ein und fragen zunächst, wer mitgezählt werden soll. Als kurz vor dem Ersten Weltkrieg die "Überfremdungsfrage" erstmals zu einem innenpolitischen Thema avancierte, waren die Vorstellungen, wie sich der Souverän zusammensetzen soll, offenbar noch anders als heute. Es gehe nicht an, so hiess es damals, "grosse Teile des Volkes" rechtlich-politisch auszuschliessen, weil dies der grundlegenden Idee der Schweiz, der Volkssouveränität, widerspreche. Mittels Einbürgerungserleichterungen, gar durch Zwangseinbürgerungen in der Schweiz geborener AusländerInnen wollte man den Anteil der AusländerInnen senken.

Zugleich liess der Bundesrat vorrechnen, dass die SchweizerInnen sich bei gleichbleibenden Wachstumsraten Mitte der 70er Jahre im eigenen Land in der Minderheit befinden würden. Die Prognose traf nicht ein, fiel dafür aber sinnigerweise mit der grossen Stunde des "Überfremdungseuphorikers" James Schwarzenbach zusammen. Unter seiner Führung wurde mehrmals versucht, den AusländerInnenanteil und die Einbürgerung zu begrenzen beziehungsweise zu halbieren.

Lagen die Vorstellungen Schwarzenbachs bei zehn respektive 12,5 Prozent, so scheint die heutige Forderung des Komitees für eine Regelung der Zuwanderung "erschreckend" grosszügig bemessen zu sein. Doch der innovative Akt findet sich in einer neuen Berechnungsgrundlage. Qualifizierte WissenschaftlerInnen, Führungskräfte, KünstlerInnen, SchülerInnen und StudentInnen sollen nicht zur ständigen ausländischen Wohnbevölkerung gerechnet werden. Hingegen sollen aber Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Kriegsflüchtlinge mit einem überjährigen Aufenthalt mitgezählt werden.

Neben dem Hauptziel, dem Abbau und Begrenzung der ausländischen Bevölkerung, will das Komitee die Bedingungen für Schutzsuchende verschärfen und die Möglichkeiten der Zuwanderung für beruflich schlechter Qualifizierte einschränken. Über Methode und Zeitraum lässt uns das Komitee jedoch im ungewissen. Wird es eine Green Card mit Schweizer Kreuz für Qualifizierte geben? Dies wird ohne Zweifel zu Konflikten mit dem humanitären Völkerrecht wie mit den den bilateralen Vereinbarungen führen. Zudem: Wer entscheidet darüber, wer einE qualifizierteR WissenschaftlerIn ist und wer nicht? Und wird es dann qualifizierte und unqualifizierte Asylsuchende geben?

Wer sich schon auf den Standpunkt stellt, "Wer einE AusländerIn ist, bestimmen wir", könnte sich auch an internationalen Standards orientieren. Ein Viertel der in der Schweiz lebenden AusländerInnen sind bereits hier geboren und etwas mehr als ein weiteres Viertel leben seit über 15 Jahren in der Schweiz, würden also in einer Statistik nach internationalem Standard gar nicht erst als AusländerIn gezählt. Oder will man wieder zu Forderungen vereinzelter rechtsbürgerlicher Kreise der Zwischenkriegszeit zurück? Um gewissen vaterländischen Vereinen beitreten zu können, verlangten diese einen Abstammungsnachweis in der Schweiz seit 1798! Dies weckt ungute Erinnerungen. Trotz den teilweise grotesk wirkenden Forderungen darf aber die Abstimmung vom 24. September nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Auf diese Weise scheiterte 1994 die Abstimmung über die "erleichterte Einbürgerung junger in der Schweiz aufgewachsener AusländerInnen", übrigens gegen den "Willen des Volkes", – am Ständemehr.

Patrick Kury ist Historiker an den Universitäten Bern und Basel und arbeitet an einem Nationalfondsprojekt zur Überfremdungsproblematik.

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