Friedenspolitische Schmerzgrenze überschritten

Der Nationalrat hat im März die Revision des Militärgesetzes verabschiedet. Dabei hat er in keinem einzigen Punkt den friedenspolitischen Einwänden Rechnung getragen. Das Militärgesetz ist für friedenspolitische Kreise somit unakzeptabel. Die GSoA wird zusammen mit weiteren Organisationen die Vorbereitungen für ein friedenspolitisches Referendum fortsetzen.

Von Nico Lutz*

Gemäss dem Willen der Nationalratsmehrheit werden bewaffnete Auslandeinsätze der Armee auch ohne ein Mandat der UNO-/OSZE möglich sein, die Schweiz wird sich an friedenserzwingenden Operationen beteiligen können und der Bewaffnung sind keine Grenzen gesetzt. Daran ändert auch der einzige Änderungsantrag, welchem der Nationalrat zugestimmt hat, nichts: "Die Teilnahme an Kampfhandlungen zur Friedenserzwingung ist ausgeschlossen" heisst, dass sich die Schweiz sehr wohl an friedenserzwingenden Einsätzen beteiligen kann. Die Mehrheit des Nationalrates hat sämtliche Anträge abgelehnt, welche die Beteiligung auf Friedens- erhaltung beschränken wollten. Völlig unklar ist, wie der Bundesrat das Verbot von "Kampfhandlungen" interpretieren wird. Völkerrechtlich definiert ist Friedenserhaltung (Chapter VI der UN-Charta) und Friedenserzwingung (Chapter VII der UN-Charta). Im Bezug auf diese Begriffe müssen die Einsatzmöglichkeiten der Schweiz klar festgelegt werden. Mit dem vorliegenden Gesetzestext wäre jedenfalls eine Beteiligung der Schweiz am Golfkrieg mit Aufklärungsflügen möglich gewesen. Ebenfalls möglich wäre die logistische Unterstützung bei den britischen und amerikanischen Bombardements in Süd- und Nordirak. Schliesslich stünde gar eine Unterstützung der russischen Truppen im Krieg gegen die tschetschenische Zivilbevölkerung nichts entgegen. Das Gesetz ist ein Blankocheck für militärische Auslandeinsätze. Es trägt lediglich den Legitimationsinteressen der Armee Rechnung. Mit einer solidarischen Aussenpolitik hat das Gesetz in dieser Form nichts zu tun.

Korrekturen oder Sammelsommer

Niemand in der GSoA freut sich auf einen erneuten Sammelsommer. Aber es gibt eine friedenspolitische Schmerzgrenze. Die GSoA hat im vergangenen November beschlossen, auf der Basis des damaligen, unakzeptablen Entwurfes des Bundesrates zur Militärgesetzrevision ein Referendum vorzubereiten. Der Nationalrat hat die Vorlage nun praktisch unverändert an den Ständerat weitergeleitet. Dieser hat nach wie vor die Möglichkeit, friedenspolitische Minimalbedingungen, die wir bereits vor Jahresfrist formuliert haben, einzubauen:

• bewaffnete Einsätze müssen zwingend an ein Mandat der UNO bzw. OSZE gebunden sein.

• die Beteiligung der Schweiz ist auf friedenserhaltende Einsätze mit Zustimmung der betroffenen Konfliktparteien zu beschränken, friedenserzwingende Einsätze sind auszuschliessen.

• Die Bewaffnung der eingesetzten Soldaten ist – in der Logik friedenserhaltenden Operationen – auf Selbstschutz zu begrenzen.

Mit diesen Korrekturen bleibt die Forderung nach einem deutlichen Ausbau der zivilen Friedenspolitik bestehen, die konkrete Militärgesetzrevision würde jedoch die minimalsten friedenspolitischen Bedingung erfüllen und ein Referendum der GSoA unwahrscheinlicher machen.

Breite Kritik an der Militärgesetzrevision

Eines ist uns im vergangenen halben Jahr zumindest gelungen: Wir diskutieren heute nicht mehr darüber, ob sich die Schweizer Swisscoy-Soldaten für den Selbstschutz bewaffnen dürfen – darum geht es in der Militärgesetzrevision auch nicht. Wir diskutieren darüber, auf welche Karte die Schweiz bei der Beteiligung an einer internationalen Friedens- und Konfliktpolitik setzt. Auf NATO-Interventionismus, bzw. eine Konfliktpolitik im Interesse einiger weniger reicher Staaten. Oder auf eine primär zivile Konfliktbearbeitung im Rahmen eines – wenn auch unvollkommenen – Rechtssystems UNO oder OSZE.

Die Kritik an der vorgeschlagenen Militärgesetzrevision und die Forderung nach einer zivilen Friedenspolitik ist unterdessen breit abgestützt. Den Aufruf "Für eine solidarische Aussenpolitik – Gegen Blankochecks für militärische Auslandeinsätze"1 haben innert kürzester Zeit über zwanzig friedenspolitisch interessierte und engagierte Organisationen sowie über 60 prominente Einzelpersonen aus Politik und Kultur unterstützt. In der Schlussabstimmung haben mehr SVP-NationalrätInnen als rotgrüne ParlamentarierInnen dem Gesetz zugestimmt. Das macht auch wieder Mut, für unsere Inhalte einzustehen.

Referendumsentscheid im Juni

Das vom Nationalrat verabschiedete Militärgesetz ist für friedenspolitische Kräfte absolut unakzeptabel. Für die GSoA heisst dies, dass sie die Referendumsvorbereitung weiter vorantreibt. Entscheiden wird die GSoA an einer ausserordentlichen Vollversammlung am 25. Juni 2000, nach der Diskussion im Ständerat. Und wir zählen darauf, dass sich nicht nur die GSoA, sondern auch zahlreiche andere Organisationen an einem friedenspolitischen Referendum beteiligen werden, falls der Ständerat nicht die notwendigen Korrekturen anbringt.

*Nico Lutz ist Mitglied der GSoA

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