Der Flucht und Vertreibung dieser insgesamt etwa 12 Millionen Menschen liegen ausschliesslich politische Ursachen zugrunde. Darüber hinaus flohen jedes Jahr in Afrika Zehntausende vor Umweltkatastrophen wie Überschwemmungen, Wirbelstürmen, Dürren, Erdbeben oder Vulkanausbrüchen. Diese Umweltflüchtlinge sind das Ergebnis eines Zusammenwirkens von Naturkatastrophen und menschlichen Verhaltensweisen.2 Sozio-ökonomische Faktoren, insbesondere die Bevölkerungsexplosion, bei pa-rallel steigender Landknappheit trieben in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts weitere Millionen von AfrikanerIn-nen in die Städte (Landflucht), Hunderttausende emigrierten als GastarbeiterIn- nen in andere Länder. Im Unterschied zu diesen nicht-politisch verursachten Mi-grationsbewegungen bringen sich politische Flüchtlinge fast ausnahmslos vor Kriegen in Sicherheit. Dabei suchen die allermeisten Afrikaner-Innen entweder innerhalb ihrer Heimatländer oder in Nachbarstaaten Schutz. Nur eine relativ sehr geringe Zahl von afrikanischen Flüchtlingen beantragt auf anderen Kontinenten Asyl.
Zwei Aspekte des Flüchtlingsproblems in Afrika werden im folgenden näher betrachtet. Erstens die Frage: "Wer ist ein politischer Flüchtling?" Zwischen der Definition des Flüchtlingsbegriffs und dem wahrgenommenen Ausmass des Flücht-lingsproblems besteht ein direkter Zusammenhang. Dies zeigt sich bereits deutlich in der statistischen Differenzierung in 3 Millionen "Flüchtlinge" und 9 Millionen "Vertriebene". Im Zusammenhang mit der Flüchtlingsdefinition muss eine afrikanische Besonderheit hervorgehoben werden, die auf eine Initiative der Organisation afrikanischer Staaten (OAU) zurückgeht: Die völkervertragsrechtliche Anerkennung kriegerischer Konflikte als Fluchtursache, die auf den anderen Kontinenten nicht gegeben ist.
Der zweite Aspekt betrifft die Lage der gegenwärtig insgesamt 12 Millionen Flüchtlinge und Vertriebenen, die nur mittels eines geschichtlichen Rückblicks zu erklären ist. Fluchtbewegungen sind keine zufälligen Einzelphänomene, vielmehr ereigneten sie sich im Rahmen grösserer historischer Entwicklungsprozesse. Die Entkolonisierung, die Bildung neuer Nationalstaaten nach der Unabhängigkeit und die Demokratisierung seit dem Beginn der 1990er Jahre sind die drei historischen Prozesse, die von jeweils typischen Fluchtbewegungen begleitet wurden. Während der Entwicklungsprozesse traten ganz spezifische Typen von Kriegen, den Hauptursachen von Flucht und Vertreibung, auf. Die Folgen spiegeln sich in den aktuellen Flüchtlingsstatistiken wieder. Derzeit sind fast die Hälfte der 54 afrikanischen Staaten an der Verursachung teils grosser Flüchtlingsströme beteiligt. Die Mehrzahl der einzelnen Flüchtlingsprobleme dauert bereits Jahre oder gar Jahrzehnte an.
Während "Flüchtlinge" nach dem Völkerrecht im Zufluchtstaat um Asyl nachsuchen und internationale Schutzbestimmungen geniessen können, haben "Vertriebene" als "innere Angelegenheit" der betreffenden Staaten keine vergleichbaren Rechte. Gemäss dem Prinzip der "Nichteinmischung" bekommen innerstaatlich "Vertriebene" nur dann Hilfe von aussen, wenn die Regierung zustimmt. Dagegen unterliegt ein Zufluchtstaat den völkerrechtlichen Verpflichtungen, die sich aus der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK)3 und speziell in Afrika der OAU-Flüchtlingskonvention4 ergeben.
Die Flüchtlingskonventionen definieren auch den Begriff "Flüchtling". Laut GFK ist ein "Flüchtling" eine Person, die "( ) aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich ausserhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt ( )". Die GFK knüpft den Flüchtlingsstatus einerseits an den Tatbestand der Verfolgung, andererseits an den Aufenthalt im Exil. Die OAU erkannte bereits in den 1960er Jahren den beschränkten Nutzen dieser Flüchtlingsdefinition im afrikanischen Kontext. Nicht die Flucht vor Verfolgung, sondern kriegerische Konflikte bildeten die Hauptursache des Flüchtlingsproblems in Afrika. 1969 verabschiedete die OAU eine eigene Flüchtlingskonvention, welche die GFK-Definition erweiterte: "Der Begriff Flüchtling findet auch Anwendung auf jede Person, die infolge einer von aussen kommenden Aggression, ausländischer Besetzung oder Fremdherrschaft oder schwerwiegender Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in ihrem Herkunftsland ( )" sich im Exil befindet. Das UNHCR legt seiner Tätigkeit in Afrika grundsätzlich diesen weiter gefassten Flüchtlingsbegriff der OAU zugrunde.
Beide Konventionen machen das Überschreiten einer internationalen Grenze zur Voraussetzung für den Flüchtlingsstatus. Hierin liegt das Hauptunterscheidungsmerkmal zu den erwähnten 9 Millionen innerhalb ihrer Heimatländer Geflohenen, die nicht als "Flüchtlinge" gelten und daher nicht in der UNHCR-Statistik erfasst werden. Bewusst wird im internationalen Sprachgebrauch für sie die Bezeichnung "innerstaatlich Vertriebene" ("Internally Displaced Persons") statt "Refugees" verwendet. Dennoch sind beide Migrationsarten auf die gleichen Ursachen zurückzuführen: kriegerische Konflikte. Weder das UNHCR, noch eine andere UN-Institution besitzen ein völkerrechtliches Mandat, Vertriebenen Hilfe und Schutz zukommen zu lassen. Erst auf der Grundlage von Einzelfall-Legitimationen durch übergeordnete UN-Gremien darf das UNHCR seine Dienste auch Vertriebenen anbieten.
Die in der nebenstehenden Tabelle erfassten Flüchtlinge und Vertriebenen sind die am Ende des Jahrhunderts verbliebenen humanitären Folgen von Ent-kolonisierung, Nationalstaatenbildung und Demokratisierung. Diesen drei grös-seren historischen Entwicklungsprozessen können jeweils typische Flüchtlingsbewegungen zugeordnet werden, zu- meist verursacht von spezifischen Kriegstypen.
Die Umwandlung der britischen Kolonie Rhodesien in das unabhängige Zimbabwe schloss die Entkolonisierung in Afrika 1980 ab. Hatten sich Kolonialmächte geweigert, ihre Kolonien friedlich in die Unabhängigkeit zu entlassen, waren Entkolonisierungskriege entbrannt. Die Unabhängigkeitsbewegungen in solchen Gebieten sahen im bewaffneten Kampf gegen die Kolonialmacht die letzte Möglichkeit, die staatliche Selbstbestimmung zu erreichen. Mindestens 100 000 angolanische Flüchtlinge aus der Zeit des Un-abhängigkeitskriegs (19611975) konnten bis heute wegen fast ununterbro-chen anhaltender Kriegshandlungen nicht heimkehren.
Nach der Unabhängigkeit der Kolonien begann der schwierige Prozess der Bildung neuer Nationalstaaten. In vielen afrikanischen Staaten trat nicht eine Phase des Friedens, der Sicherheit und Stabilität ein. Die kolonialen Grenzziehungen hatten die willkürliche Zerteilung oder Zusammenfassung unterschiedlicher ethnischer, religiöser oder kultureller Bevöl-kerungsgruppierungen in den Staaten zur Folge. Die meisten afrikanischen Staaten sind Vielvölkerstaaten in Form von Nationalstaaten, in denen sich die Staatsbevölkerungen meist aus zahlreichen Minderheiten zusammensetzen. An dieser heterogenen Gesellschaftsstruktur entzündeten sich nicht selten Kriege.
Während der 1970er und 1980er Jahre überlagerten zwei weitere Konfliktfelder die politischen Entwicklungen auf dem Kontinent: In zahlreichen afrikanischen Kriegen gewährten westliche bzw. sozialistische Staaten den sich gegenüberstehenden Konfliktparteien militärische Unterstützung: Die Süd-Dimension des Ost-West-Konflikts. Im südlichen Afrika entfaltete die Apartheid-Politik Südafrikas ihre verheerenden regionalen Auswirkungen.
Mehrere Kriegstypen entstanden im Zu-ge der Konsolidierung afrikanischer Nationalstaaten. Da die OAU eine Anerkennung gewaltsamer Grenzverände- rungen in ihrer Charta ausschloss, gab es kaum zwischenstaatliche Kriege. Der äthiopisch-eritreische Grenzkrieg (seit 1998) hatte insgesamt 250 000 innerhalb der beiden Länder Vertriebene zur Folge. Zudem wies Äthiopien 45 000 EritreerInnen aus, umgekehrt flohen 20 000 ÄthiopierInnen aus Eritrea. Ähnlich selten versuchten Widerstandsbewegungen in Sezessions-Kriegen die Abspaltung eines Teilgebiets eines Staates zu erkämpfen. Aber in der nach Unabhängigkeit strebenden senegalesischen Provinz Casamance entflohen Tausende Menschen dem gewalttätigen Konflikt.
Drei Okkupations-Kriege, in denen afrikanische Staaten angrenzende Gebiete widerrechtlich besetzten um deren staatliche Selbständigkeit zu verhindern, haben hunderttausende Menschen vertrieben. Während die Kriege in Namibia (1966-88) und Eritrea (1961-91) zu deren Unabhängigkeit führten, bleibt die Westsahara auch nach Beendigung des Kriegs (1975-91) weiterhin von Marokko okkupiert. 188 000 Sahrawis warten im Exil auf eine Lösung. Ebenso sind über 340 000 EritreerInnen noch nicht heimgekehrt.
Im Zuge der nationalstaatlichen Konsolidierung kam es häufig zur Monopolisierung der politischen Macht durch Militärdiktaturen oder Einparteienregime, abgestützt in Ethnien, aus denen die jeweiligen Präsidenten stammten. Sie mussten ihre Macht oft gegen konkurrierende oppositionelle Herrschaftsansprüche seitens ausgegrenzter Ethnien verteidigen. Kriegen zwischen Regierungstruppen und Guerillabewegungen folgten Flucht und Vertreibung. Diese innerstaatlichen Machtverteilungs-Kriege sind der in Afrika weitaus häufigste Kriegstyp, missverständlich oft als "Bürgerkriege" bezeichnet. Alle Flüchtlinge aus und Vertriebenen in Djibouti, Mali, Sudan, Tschad und Uganda sind solchen Konflikten zuzuordnen. In Äthiopien, Angola, Burundi und Kongo-Kinshasa werden gleichartige Flüchtlingsprobleme von neuen Fluchtwellen aus den 1990er Jahren überlagert. Eine andere Variante der Machtabsicherung verfolgte die Regierung Mauretaniens 1989/90 mit ihrer ethnisch geprägten Homogenisierungspolitik: Noch immer befinden sich 66 000 schwarzafrikanische Maureta-nierInnen aufgrund gezielter Menschenrechtsverletzungen im Exil.
Hegemonial-Kriege fanden nur im südlichen Afrika statt. Neben der völkerrechtlich illegalen Okkupation Namibias durch Südafrika (1966-89) wählte das 1994 überwundene Apartheidregime die direkte und indirekte militärische Destabili-sierung Angolas (19751989) und Mo-çambiques (19801992) als wesentliche Mittel zur Aufrechterhaltung der weissen Vorherrschaft am Kap. Millionen Ango-lanerInnen und MoçambiquanerInnen entflohen damals den Hegemonial-Kriegen. Während inzwischen alle Moçam-biquanerInnen heimkehren konnten, folgte in Angola dem Scheitern des Aufbaus eines demokratischen Systems das Wiederaufflammen des Krieges. Zehntausende AngolanerInnen bleiben weiter auf der Flucht.
Seit Anfang der 1990er Jahre hat sich in Afrika mit der Auflösung des Ost-West-Konflikts und dem Ende der Apartheid eine völlig neue Lage ergeben. Die afrikanischen Diktatoren gerieten ohne ihre westlichen bzw. östlichen Partner zunehmend unter externen und internen Druck. Die lange unterdrückten Bevölkerungen forderten die Demokratisierung ihrer Länder. Die westlichen Geberländer knüpften ihre Entwicklungshilfe an die gleiche Bedingung. Wo es im Zuge der Demokratisierung gelang, militärische Konflikte zu beenden, setzte eine Repatriierung der Flüchtlinge und Heimkehr von Vertriebenen ein. Beispiele sind Äthiopien nach dem Sturz Mengistus 1991, die Unabhängigkeit Eritreas 1993 nach einem 30jährigen Krieg, die Selbständigkeit Namibias 1990, die Befriedung Moçambiques nach dem Friedensabkommen von 1992 und das Ende der weissen Vorherrschaft in Südafrika mit der Wahl Nelson Mandelas zum Präsidenten 1994. Ungeachtet der neuen weltpolitischen Lage schwelen in manchen Ländern innerstaatliche Kriege weiter, vor denen schon hunderttausende von Menschen geflohen sind (zum Beispiel im Sudan).
In einigen Staaten verursachte das Scheitern der Demokratisierung umfangreiche Fluchtbewegungen. Probleme entstanden oft durch die Bildung regional oder ethnisch gebundener Parteien. Demokratische Wahlen wurden in einigen Ländern bloss als eine andere Alternative zu den früheren innerstaatlichen Machtverteilungskriegen gesehen, die Macht zu erreichen bzw. zu halten. Mit der Demokratisierung traten zwei neue Kon-flikttypen auf. Die Vertreibung potentieller Oppositionswähler vor der Wahl sollte die drohende Wahlniederlage verhindern. Solchen "Kriegen" der Regierungen gegen oppositionelle Ethnien entflohen insgesamt weit über eine Million Menschen in Togo (1993), Kenia (1991-92; 1997) und Zaire (1992-93; 1996-97) viele von ihnen konnten bis heute nicht heimkehren. In Ruanda verübte die Gefolgschaft der radikalen Hutu-Regierung 1994 einen systematisch vorbereiteten Genozid an Tutsi und gemässigten Hutu: Bis zu einer Million Menschen starben, 3 Millionen flohen vor den Mordkommandos bzw. aus Furcht vor Racheakten der vordringenden Tutsi-RebellInnen.
Manche Wahlverlierer zogen den Krieg gegen demokratisch gewählte Regierungen der parlamantarischen Opposition vor. Zur Aufnahme des bewaffneten Kampfs entschlossen sich 1992 die UNITA in Angola, 1993 die von Tutsi dominierte burundische Armee gegen die gewählte Hutu-Regierung und 1997 der abgewählte Militärmachthaber in Kongo-Brazzaville. Hunderttausende flohen, eine Lösung teils schon bestehender Flüchtlingsprobleme wurde verhindert.
In einigen Fällen überlagert ein Kampf um ökonomische Ressourcen die im Zu-ge einer gescheiterten Demokratisierung geführten Kriege. So in Angola (Diamanten, Öl), Zaire (Rohstoffe) und Kongo-Brazzaville (Öl), wo zudem das persönliche Machtstreben Einzelner einen wich- tigen Konfliktfaktor bildet. In Sierra Leo-ne (seit 1991) scheint der Kampf um ökonomische Ressourcen (Diamanten, Holz) das dominante Motiv des Kriegs zu sein. In Liberia (seit Ende 1989) wird der Kampf um ökonomische Ressourcen mit einer ethnischen Komponente ausgetragen.
In den 1990er Jahren entstand ein weiterer auf dem Kontinent neuer Kriegstyp, der sohenannte "Warlord-Krieg". Somalia versank nach dem Sturz des Diktators Siad Barre (1991) im Chaos konkurrierender Kriegsherren, deren Machtbasis in einzelnen Clans liegt. In oft wechselnden Allianzen kämpfen deren Milizen um die Vorherrschaft. Dabei haben sich die staatlichen Strukturen in Somalia vollständig aufgelöst. Hunderttausende Somalis befinden sich auf der Flucht vor den Kriegswirren. Auch der Krieg in Liberia zeigte zeitweise ähnliche Tendenzen, was die Auflösung staatlicher Strukturen anbelangt, nicht jedoch was die Unübersichtlichkeit der zerstrittenen Fraktionen betrifft.
Die zunehmende Internationalisierung von Kriegen in Afrika ist die jüngste Neuentwicklung im Kriegsgeschehen. Die Region Zentralafrika und hierbei insbesondere die Ereignisse in Kongo-Kinshasa geben Anlass zu grosser Besorgnis. 1998 entbrannte hier der am stärksten internationalisierte Konflikt, den Afrika in seiner Geschichte jemals verzeichnete: Acht afrikanische Staaten intervenierten mit eigenen Truppen (Angola, Namibia, Sudan, Tchad, Zimbabwe, Burundi, Ruanda und Uganda). Im Angola-Krieg birgt das Engagement Namibias zugunsten der Regierungstruppen gegen die UNITA das Potential einer weiteren Ausbreitung dieses Konflikts. Der Rückblick auf die 1990er Jahre zeigt ein sehr ambivalentes Bild: In keiner Dekade fanden in Afrika mehr Kriege statt, allein 30 neue brachen aus, Hauptursache der Flucht und Vertreibung von Millionen von Menschen. Eine gleiche Anzahl Konflikte konnte in dieser Zeit beigelegt werden, die Voraussetzung für die Repatriierung von rund 7 Millionen afrikanischen Flüchtlingen und die Heimkehr weiterer Millionen von Vertriebenen. Diese enorme Migrationsdynamik ist ein zentrales Merkmal des ausgehenden 20. Jahrhunderts.
Heimatland |
Flüchtlinge |
Vertriebene |
Kriege als Hauptfluchtursachen |
|
|
|
|
Äthiopien |
40 000 |
150 000 |
1961-1991, seit 1998 |
Algerien |
- |
100 000-200 000 |
seit 1992 |
Angola |
302 000 |
1-1,5 Mio. |
1961-1989, 1992-1994, seit 1998 |
Burundi |
481 000 |
500 000 |
1972-1973, 1988, seit 1993 |
Kongo (Brazz.) |
20 000 |
250 000 |
seit 1996 |
Kongo (Kinsh.) |
136 000 |
300 000-500 000 |
1977, 1978, 1996-1997, seit 1998 |
Djibouti |
3000 |
- |
1991-1994 |
Eritrea |
322 000 |
100 000 |
1961-1991, seit 1998 |
Ghana |
11 000 |
20 000 |
Landkonflikt |
Guinea Bissau |
10 000 |
200 000 |
1998 |
Kenia |
8000 |
200 000 |
1992-1993, 1997-1998 |
Liberia |
310 000 |
75 000 |
1989-1996 |
Mali |
3000 |
- |
1990-1994 |
Mauretanien |
30 000 |
- |
Ausweisung |
Nigeria |
1000 |
3000 |
seit 1996 |
Ruanda |
62 000 |
500 000-650 000 |
1959-1961, 1963-1964, seit 1990 |
Senegal |
10 000 |
10 000 |
seit 1990 |
Sierra Leone |
480 000 |
300 000 |
seit 1991 |
Somalia |
420 000 |
250 000 |
seit 1988 |
Sudan |
352 000 |
400 0000 |
seit 1983 |
Tschad |
16 000 |
- |
seit 1966 |
Togo |
3000 |
- |
1993 |
Uganda |
12 000 |
400 000 |
seit 1996 |
Westsahara |
105000 |
- |
19751991 |
|
|
|
|
Insgesamt |
3 101 000 |
8 358 000-9 308 000 |
|
Inhaltsübersicht | nächster Artikel |