Seit vor einem Jahr das VBS die Vorlage für die Beteiligung von Schweizer Truppen an bewaffneten Einsätzen im Ausland präsentierte, ist in dieser Frage einiges in Gang gekommen. Ogis Vernehmlassungsvorlage wollte pauschal die Möglichkeit ins Militärgesetz schreiben, sich an Militäreinsätzen zu beteiligen, ob diese nun völkerrechtlich abgestützt wären oder von Natostaaten in eigener Regie beschlossen würden. Alles weitere hätte der Bundesrat entschieden, auch die wichtige Frage, welche Waffen zum Einsatz kommen. Die Grundsatzopposition von rechts nach dem Prinzip Sicherheitspolitik muss an der Landesgrenze aufhören ein Referendum von Blochers AUNS ist praktisch sicher liess den Bundesrat etwas vorsichtiger werden. In der Bundesratvorlage vom Herbst sind aber auch wichtige Forderungen aus der friedenspolitischen Plattform von über 20 Organisationen berücksichtigt worden: die Voraussetzung eines UNO- oder OSZE-Mandats wurde aufgenommen und der Einbezug des Parlaments festgeschrieben.
Im Gesetzestext des Bundesrats standen aber noch zwei Linien nebeneinander: die politisch und völkerrechtlich abgestützten Kriterien für eine militärische Beteiligung an der Friedensförderung und die militärische Logik von Konfliktbeilegung. Dieser Interpretationsspielraum hat die GSoA bewogen, Referendumsvorbereitungen zu beginnen. Eine Klärung kann die vielversprechende Initiative einer Arbeitsgruppe aus FDP, CVP und SP bringen, die auf Anregung von SP-Nationalrätin Barbara Haering Vorschläge formuliert hat, die bereits Ende Januar in der Sicherheitspolitischen Kommission behandelt werden:
Eine militärische Beteiligung soll nur noch unter UNO- oder OSZE-Mandat möglich werden, der Zusatz "oder mit Einwilligung der betroffenen Staaten" wird gestrichen.
Es soll klar um friedenserhaltende Einsätze gehen, nach den Prinzipien von Blauhelm-Missionen; der Begriff "friedensunterstützende" Einsätze, der aus dem Nato-Slang kommt (Peace Support Operations), wird ersetzt.
Die Bewaffnung soll nur zum Selbstschutz der beteiligten Armeeangehörigen dienen; die Formulierung "Bewaffnung zum Schutz des Auftrags" wird gestrichen.
Werden diese Anträge im Nationalrat (Märzsession) und Ständerat (Junisession) angenommen, so könnte sich die Schweiz an friedenserhaltenden Einsätzen der internationalen Staatengemeinschaft beteiligen. Für ein friedenspolitisches Referendum wird die Luft dünner. Umso mehr drängt es sich auf, von friedenspolitischer Seite an Vorschlägen zu arbeiten und sie öffentlich wirksam zu präsentieren, wie sich die Schweiz vermehrt im zivilen Bereich an der Verhinderung von bewaffneten Konflikten und an der Friedensförderung beteiligen kann.
Toni BernetInhaltsübersicht | nächster Artikel |